Pirmasens Rachenabstrich macht’s möglich: Schüler darf zurück in die Schule

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Nach den Pfingstferien kann der Sohn von Jessica Seitz wieder in die Landgraf-Ludwig-Realschule plus. Der 15-Jährige durfte nicht am Unterricht teilnehmen, weil er keinen Nasenabstrich mitmachen konnte. Aufgrund des Falls hat nun wie berichtet das Mainzer Bildungsministerium seine Richtlinien geändert. Jetzt gilt auch ein Rachenabstrich, und den darf der Junge in der Schule machen.

Ohne Test wollte Schulleiterin Liane Fremgen den 15-Jährigen nicht in die Schule lassen. Entweder er sollte sich wie alle anderen auch im Klassenzimmer mit einem Nasenabstrich selbst testen oder im Fernunterricht bleiben. Der Schüler hat jedoch ein Attest, wonach ein Nasenabstrich bei ihm aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Einen von der Mutter vorgeschlagenen Spucktest konnte Fremgen gemäß eines Beschlusses aller Pirmasenser Schulleiter nicht akzeptieren; sie bestand auf den Nasenabstrich. Die Mutter protestierte, schaltete die Schulaufsicht ein und hatte Erfolg.

Aufsichtsbehörde ruft eigens an Pfingstsonntag an

Am Dienstag habe ein „gutes Gespräch“ mit der Schulleiterin stattgefunden, berichtet Seitz. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) habe sie in der Sache sogar am Pfingstsonntag angerufen. Wie sich die Mitarbeiter von ADD und Bildungsministerium hier engagiert hätten, findet Seitz „echt klasse“.

Die jetzt gefundene Lösung besteht aus einem von Seitz zu besorgenden Rachenabstrich, den der Schüler im Klassenzimmer machen kann. Dabei wird die Probe im Mundraum entnommen. Fünf bis sechs Euro koste ein Test, erklärt Jessica Seitz. Die Kosten sollen ihr am Schuljahresende erstattet werden.

Der Schüler der neunten Klasse sei mit der Lösung einverstanden und freue sich, nach Pfingsten wieder die Schulbank drücken zu können. „Der ist froh, mal wieder was anderes sehen zu können und auch seine Mitschüler zu treffen“, erzählt die Mutter.

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