Pirmasens
Pirmasenserin kämpft um ihre entführte Tochter
Das war alles andere als absehbar. Denn „erstmals hatte ein amerikanisches Gericht gegen einen US-Amerikaner und für eine Deutsche entschieden“, äußerte sich damals (im August 1994) der Rechtsanwalt aus Kaiserslautern, der die Pirmasenserin juristisch vertreten hatte, gegenüber der RHEINPFALZ. Über Monate hatte die junge Pirmasenserin in den Staaten um ihre Tochter Sabine* gekämpft, war aber im Dezember 1993 unverrichteter Dinge aus den USA wieder zurückgekommen. In der „Angelegenheit Sabine Schmidt hat die Vorsitzende Richterin vom 231sten Justizbezirk von Tarrant County, Texas, entschieden, dass Liliane Schmidts Anliegen, gestützt auf die Hager Konvention, das Kind Sabine zurückzubekommen, in allen Punkten zurückgewiesen wird“.
Wie konnte es passieren, dass die achtjährige Sabine überhaupt nach Texas entführt wurde? Es geschah am 19. Januar 1993, als das Mädchen wie jeden Tag nach der Schule zur Oma gehen sollte, die auf dem Horeb wohnte. Sie kam aber nie dort an. Lilianes Ex-Mann, der seit der Scheidung im Jahr 1988 in den Vereinigten Staaten lebte, hatte das Kind entführen lassen. Aus purer Boshaftigkeit und um ihr weh zu tun, mutmaßte die Mutter damals.
Entführung war ein Schock
Denn auf legalem Weg hätte der Vater seine Tochter nicht mehr zu sich holen können. Trotz zahlreicher Rechtsstreitigkeiten und Verleumdungskampagnen hätten deutsche Gerichte ihr das Sorgerecht zugesprochen. Vieles habe sie ihrem geschiedenen Mann bis dahin zugetraut, sagte die Mutter gegenüber der RHEINPFALZ, aber dass er wirklich alle Register an Gemeinheiten ziehen würde, damit habe sie nicht gerechnet. Und so traf sie die Nachricht von der Entführung wie ein Schock.
Sie kratzte ihr Erspartes zusammen, kaufte sich ein Ticket nach Dallas und packte schließlich im Februar 1993 die Koffer. Ein dreiviertel Jahr blieb sie in den Staaten, in dem Land, das sie liebte, das sie aber nach der Trennung von ihrem Mann verließ, um wieder in der Heimat Fuß zu fassen. Bei ihrer Rückkehr im Dezember '93 war sie nicht nur ein nervliches Wrack, sondern zudem auch noch um einige tausend Mark ärmer.
Mutter gibt nicht auf
„Ich werde Sabine wiederkriegen“, da war sich die Mutter sicher. So viel Unrecht könne es doch gar nicht geben. Diese Hoffnung sollte sich tatsächlich bewahrheiten. Am Montag, 1. August 1994, 7.30 Uhr, setzte auf dem Flughafen Frankfurt eine Maschine der American Airlines nach neuneinhalb Stunden Flugzeit zur Landung an. Minuten später verließen die Passagiere des Fluges von Dallas nach Frankfurt die Maschine. Mit an Bord: Liliane Schmidt und ihre Tochter, die nach über 18 Monaten erstmals wieder deutschen Boden unter den Füßen hatte.
Mutter Liliane war überglücklich und erzählte, wie es dazu kam, dass ihre Tochter wieder zurück nach Deutschland durfte. „Als am Freitag vor einer Woche das zwölfköpfige Geschworenengericht mir das alleinige Sorgerecht zugesprochen hatte, war es, als hätte ich Sabine ein zweites Mal geboren. In diesem Moment war ich der glücklichste Mensch auf Erden.“
Weniger erfreulich war, dass Liliane Schmidt, während sie in den USA um das Sorgerecht für ihre Tochter kämpfte, von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden war. Sie hatte bei ihrer Rückkehr rund 60.000 D-Mark Verbindlichkeiten. Alles Kosten, die ihr bei ihrem Sorgerechtsstreit entstanden sind: Anwaltskosten, Gerichtskosten, Reise- und Lebenshaltungskosten. Hinzu kam, dass jedes Treffen mit ihrer Tochter in Texas 55 Dollar kostete. Einmal in der Woche, immer sonntags durfte sie Sabine für fünfeinhalb Stunden sehen, aber nie allein, sondern immer mit einem vom Gericht abgestellten Aufpasser. „Man hatte Angst, ich könnte meine Tochter nach Deutschland mitnehmen, doch ich wollte eine legale Entscheidung vom Gericht.“
(Erläuterung: die Namen, die mit Stern * versehen sind, wurden von der Redaktion aus Datenschutzgründen geändert.)
