Pirmasens Pirmasens: Gutachten zu tödlichem Tasereinsatz liegt vor
Die Pirmasenser Polizei hat seit vergangenem Jahr Elektrodistanzwaffen zur Verfügung. Die sogenannten Taser dürfen nur von eigens geschulten Beamten eingesetzt werden. Für bundesweite Schlagzeilen und eine politische Debatte sorgte am 18. Januar ein Vorfall mit tödlichem Ende. Es ist eigentlich ein Routineeinsatz – aber er endet anders als geplant. Ein Betreuer beantragt, dass sein Schützling in eine psychiatrische Klinik gebracht wird. Das Amtsgericht ordnet den Vollzug an. Weil der Mann als schwierig gilt, bittet das zuständige Ordnungsamt die Polizei um Unterstützung. Aber der 56-Jährige weigert sich, mit den Beamten ins Krankenhaus zu fahren. Laut der Staatsanwaltschaft leistet er „massiven Widerstand“. In der Folge kommt die Elektrodistanzwaffe zum Einsatz.
56-Jähriger kollabiert unterwegs
Mit vereinten Kräften wollen die Beamten den Mann ins Krankenhaus bringen. Aber unterwegs kollabiert er laut Staatsanwaltschaft. In der Notaufnahme stirbt er kurz darauf. Als Todesursache diagnostizierten Ärzte der Homburger Uniklinik wenige Tage danach einen Herzinfarkt bei dem 56-Jährigen. Ob dieser jedoch durch den Taser ausgelöst wurde, ist zunächst unklar. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hatte deshalb im Januar ein rechtsmedizinisches Gutachten beim Institut für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes beauftragt. Recht schnell war klar, dass diese Expertise wohl einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Mittlerweile liegt das Dokument vor. Iris Weingardt, die Leitende Oberstaatsanwältin, hat der RHEINPFALZ auf Anfrage dazu mitgeteilt: „Das umfangreiche rechtsmedizinische Gutachten ist zwischenzeitlich eingegangen. Dieses bedarf nunmehr der intensiven und detaillierten Auswertung. Derzeit kann nicht abgesehen werden, bis wann diese abgeschlossen sein wird.“