Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Nur für den Hund ein Happy End

In der Pirmasenser Neptunstraße soll sich die Tierquälerei ereignet haben.
In der Pirmasenser Neptunstraße soll sich die Tierquälerei ereignet haben.

Im Januar sorgte der Fall eines 31-jährigen Pirmasensers für Aufsehen, der nachts seinen blinden Hund in der Neptunstraße derart gequält hatte, dass Anwohner die Polizei riefen. Für den Hund gibt es ein Happy End. Der Tierquäler muss sich vor Gericht wegen einer Reihe von Straftaten verantworten.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann am 23. Januar gegen 1 Uhr morgens seinen Hund auf offener Straße getreten, um ihn zum Weitergehen zu bewegen. Anschließend habe er ihn über seine Schulter geworfen und sei in seine Wohnung gegangen. Dort fanden Polizeibeamte, die von Anwohner gerufen worden waren, den Mann und den Hund. Das Tier sei verletzt gewesen und habe Hämatome durch die Tritte erlitten, erläuterte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt. Die Polizei habe dem Mann erklärt, dass der Hund jetzt sichergestellt werde, was der 31-Jährige nicht akzeptieren wollte und deshalb verbal und körperlich die Polizisten angegriffen habe. Die Beamten hätten es letztlich geschafft, den Mann zu fixieren und in den Streifenwagen zu bringen. Dabei habe er die Polizisten noch beleidigt und den Polizeiwagen beschädigt.

Entsprechend lautet nun die Anklage gegen den mutmaßlichen Tierquäler auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung sowie Sachbeschädigung.

Der Hund ist weiter im Tierheim

Seinen Hund wird der Mann nicht mehr wiedersehen. Das Veterinäramt hat ein Hundehaltungs- und Betreuungsverbot für Hunde gegen den 31-Jährigen ausgesprochen, wie André Schattner von der Kreisverwaltung mitteilte. Für den Hund ist der Fall inzwischen gut ausgegangen. Das Tier wurde gleich nach der Sicherstellung in das Pirmasenser Tierheim gebracht, nachdem er in der Zweibrücker Tierklinik behandelt worden war. „Dem Rüden geht es sehr gut. Trotz seiner Erblindung nimmt er aktiv an seiner Umwelt teil und zeigt keine weiteren Beeinträchtigungen“, erzählt Schattner auf die Frage nach dem Zustand des Tieres. Der Hund sei immer noch in amtlicher Obhut und soll nach dem Abschluss des Verwaltungsverfahrens zur Vermittlung freigegeben werden.

Die Kosten für die Tierklinik und die Unterbringung werden dem 31-Jährigen später auch noch in Rechnung gestellt, wie Schattner weiter mitteilt. Dies sei in diesen Fällen so üblich.

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