Pirmasens „Nicht der klassische Einbrecher“

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Wegen siebenfachen Diebstahls, einem versuchten Diebstahl, einem Diebstahl mit Waffen und zwölffachen Schwarzfahrens hat das Schöffengericht Pirmasens am Donnerstag einen 35-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Der aus der Untersuchungshaft vorgeführte Angeklagte war voll geständig. Zwischen August 2016 und Januar 2017 hatte er aus Büro- und Apothekenräumen, Arzt-, Physio- und Ergotherapie-Praxen in Pirmasens, Thaleischweiler-Fröschen und Waldfischbach-Burgalben Laptops, Handys, Fotoapparate, Geldbeutel mit Geld und Bankkarten, eine Geldkassette mit Blankorezepten und ein medizinisches Diagnosegerät entwendet. Einmal hatte er ein Messer innen am Hosenbund mit sich geführt. Außerdem hatte er zweimal je zwei teure Parfums aus einem Drogeriemarkt in der Pirmasenser Fußgängerzone geklaut. Die könne er „immer los kriegen“, nannte er als Grund. Er habe geschaut, wo er einfach hineinkomme. Die Schwarzfahrten habe er nach Saarbrücken zum „Dealer seines Vertrauens“ unternommen, gestand er. „Er war nicht der klassische Einbrecher“ wird Staatsanwältin Christine Goldmann später in ihrem Plädoyer über die Vorgehensweise des Mannes sagen. „Hinein, Dinge geholt, raus, getauscht oder verkauft, um Drogen zu erwerben“, so die Kurzfassung der Staatsanwältin. Über seinen Lebensweg berichtete der 35-Jährige, er sei im Heim und bei Pflegeeltern aufgewachsen, seine Eltern kenne er nicht. Seit seinem zwölften Lebensjahr konsumiere er Drogen. Das habe sich im Heim so ergeben und ziehe sich wie ein roter Faden durch sein Leben. Mit Kokain habe er sich gut gefühlt. Er habe alle Arten von Drogen konsumiert und sich das Geld dazu durch Beschaffungskriminalität besorgt. Hauptschulabschluss und Maurerlehre habe er in der Haft absolviert, wo er insgesamt 14 Jahre seines Lebens verbracht habe. Wenn er aus der Haft entlassen wurde, sei er im Obdachlosenheim gelandet und habe so nicht Fuß fassen können, klagte der Angeklagte. Mehrere Drogentherapien habe er abgebrochen. Nach seiner letzten Haftentlassung habe er aus Langeweile wieder Drogen konsumiert und schließlich 200 bis 300 Euro pro Tag für Drogen gebraucht. Er arbeite gern, sei Hausarbeiter in der Justizvollzugsanstalt und habe keinen Suchtdruck. Aber: „Ich brauche Struktur“, erkannte er. Er wolle nicht sein ganzes Leben im Knast verbringen. Ein psychiatrischer und psychologischer Gutachter aus Mainz bescheinigte dem Mann eine „soziale Anpassungsstörung“ schon in der Kindheit, aber er habe keine intellektuellen Defizite. „Er macht von seinen Fähigkeiten nur keinen Gebrauch“, so die Einschätzung des Gutachters. Der Angeklagte sei gezielt, kontrolliert und geplant vorgegangen. Aber der 35-Jährige habe einen Hang zu übermäßigem Drogenkonsum. Seine Bereitschaft, sich auf eine Suchttherapie einzulassen, sei jedoch beschränkt. Es sei schwierig, wenn der Patient besser weiß, was sinnvoll ist als der Therapeut. Eine Behandlung in einer Entziehungsanstalt sei daher nicht erfolgversprechend. Staatsanwältin Goldmann wertete seinen „außergewöhnlich miesen Lebensweg“ ausnahmsweise zu seinen Gunsten, ebenso, dass er durch sein umfassendes Geständnis eine umfangreiche Hauptverhandlung erspart hat. Zu seinen Lasten gehe aber sein langes einschlägiges Vorstrafenregister und die massive Zahl von Straftaten in kurzer Zeit. Sie hielt ihm vor, im betreuten Wohnen habe man sich um ihn gekümmert. „Es sind nicht immer alle anderen schuld“, wies sie auf seine Eigenverantwortung hin. Sie plädierte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Der Verteidiger forderte, seinem Mandanten noch einmal eine Chance zur Therapie zu geben.

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