Pirmasens
MPU zu teuer: Cannabispatientin kämpft um ihren Führerschein
„Ich kann ohne Führerschein nicht ins Leben zurückfinden“, sagte eine 53-Jährige in der jüngsten Sitzung des Stadtrechtsausschusses. Es ist fast genau sechs Jahre her, seitdem die dreifache Mutter ihre Fahrerlaubnis verloren hat. Im April 2020 wurde bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass sie Alkohol und THC im Blut hatte, während sie hinterm Steuer saß. In der Folge wurde die Frau wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vom Landauer Amtsgericht verurteilt, später folgte ein Strafbefehl des Amtsgerichts Pirmasens – wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
In der Zwischenzeit habe die 53-Jährige mehr als einmal ihren Führerschein neu beantragt. Bekommen hat sie ihn aber nicht. Die Zulassungsstelle habe wiederholt Gutachten verlangt, die die Verkehrstauglichkeit der Frau nachweisen sollten. Dagegen wehrt sich die Frau vor dem Pirmasenser Stadtrechtsausschuss. Sie will keine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung – kurz: MPU – machen.
Kosten im vierstelligen Bereich
„Wissen Sie, was das kostet?“, fragte die Frau im Ausschuss rhetorisch und ergänzte: „Ich bin finanziell nicht in der Lage, eine MPU zu stemmen.“ Die Kosten für die Untersuchung belaufen sich in der Regel auf 1500 bis 3000 Euro.
Verpflichtend sei die MPU in diesem konkreten Fall nicht, sagte die Ausschussvorsitzende Valérie Haag – die Entscheidung liegt bei der Zulassungsstelle. Und genau dieser Punkt stört die 53-Jährige so sehr. Sie befürchtet, wegen ihres Cannabiskonsums keine Chance zu haben, die teure MPU zu bestehen. „Ich bin kein Just-for-fun-Kiffer“, betonte sie. Viel mehr sei sie Schmerzpatienten und konsumiere als Therapie seit etwa 15 Jahren medizinisches Cannabis. „Ich rauche nur abends, aber weil ich das schon so lange mache, habe ich einen höheren Nanowert im Blut.“
Ohne MPU kein Führerschein
Diese Bedenken konnte die Ausschussvorsitzende Haag ausräumen. Spätestens seit dem neuen Cannabisgesetz gelten andere Richtwerte, zudem habe die 53-Jährige bereits ein Gutachten eingereicht, dass die medizinische Behandlung nachweist. „Wegen Cannabis wird nichts abgelehnt“, versicherte Haag.
Dennoch: An einer MPU wird die dreifache Mutter nicht vorbeikommen, gibt ihr Haag zu verstehen. „Ohne bekommen Sie keine Fahrerlaubnis mehr“, stellt die Vorsitzende klar. Grund dafür seien die beiden Straftaten, wegen denen die 53-Jährige verurteilt wurde. Laut Haag handelt es sich in beiden Fällen – der Trunkenheitsfahrt und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis – um sogenannte erhebliche Taten. „Es ist doch niemand zu Schaden gekommen“, beteuerte die immer emotionaler – und lauter – werdende Frau. Das spiele keine Rolle, erklärte ihr Haag. Der Zusatz „erheblich“ basiere darauf, dass für beide Vorfälle je drei Punkte im Verkehrsregister in Flensburg fällig wurden.
Chance auf Neustart
Die Pirmasenserin appellierte, aufgrund ihrer Lebensumstände von einer MPU abzusehen. Ihr Leben habe sich seit dem Verlust ihres Führerscheins enorm verändert, unter anderem habe sie ihren Job verloren. „Aus gesundheitlichen Gründen geht es nicht ohne Auto“, sagte sie. Inzwischen habe sie einen Neustart in Form einer Umschulung in Aussicht. „Aber dafür brauche ich meinen Führerschein“, ergänzte sie mit zitternder Stimme.
Die 53-Jährige beteuerte, dass sie sich ihrer Schuld bewusst sei und die Straftaten bereue. „Ich habe die Konsequenzen getragen und in Summe über 3000 Euro gezahlt – ohne Lücken“, so die Widerspruchsführerin. Doch den finalen Schritt, die MPU, könne sie sich schlicht nicht leisten.
Zweifel müssen ausgeräumt werden
Die Vorsitzende Valérie Haag zeigte zwar Verständnis für die schwierige Situation der 53-Jährigen, das ändere aber nichts an der Notwendigkeit einer MPU. „Finanzen sind kein Grund, auf eine MPU zu verzichten. Es geht um die Verkehrssicherheit und die charakterliche Eignung – und die muss ein Psychologe bestätigen“, schilderte Haag. Sie und ihre beiden Beisitzer seien nicht der Meinung, dass die Frau ungeeignet wäre, wieder zu fahren. Aber durch die beiden Straftaten bestünden nun einmal Eignungszweifel. „Und die müssen Sie bei der MPU-Stelle ausräumen“, stellte die Vorsitzende klar.
Für die 53-Jährige sei das nach wie vor keine Option. Ihren Widerspruch gegen die MPU-Anordnung wolle sie aufrechterhalten. „Dann gehe ich vor Gericht“, kündigte sie an.