Pirmasens
Mehrfacher Taser-Einsatz gegen Betrunkenen
Im August vergangenen Jahres riefen kurz nach Mitternacht Anwohner im Winzler Viertel die Polizei, weil eine Person „auf der Straße herumtorkele und herumgröle“. Die Polizei fand vor Ort eine stark betrunkene Person, den Angeklagten, an eine Hauswand gelehnt. Auf ihre Aufforderung, sich auszuweisen, habe der Mann teilweise recht friedlich, aber teilweise auch ablehnend reagiert, berichtete ein Polizist vor Gericht. Der Mann habe seinen Ausweis schließlich aus seinem Rucksack geholt, ihn dann aber zuerst doch nicht zeigen wollen. Eine Überprüfung seiner Personalien über Funk habe ergeben, dass der Mann vor zehn Jahren wegen versuchten Totschlags verurteilt worden war.
Da er örtlich und zeitlich orientiert war, hätten sie ihn in seine nahegelegene Wohnung geschickt, um seinen Rausch auszuschlafen, so der Polizist. Der Angeklagte habe sich auch auf den Heimweg gemacht. Dabei habe er sich zweimal an einer Hauswand abgestützt. Vorsichtshalber fuhren ihm die Beamten hinterher. Das habe dem Mann aber nicht gepasst. Er sei aggressiv geworden und habe sie aufgefordert zu verschwinden. Deshalb hätten sie den Streifenwagen in einer Seitenstraße geparkt.
Aber der Angeklagte habe gegen Passanten und Anwohner gepöbelt. Deshalb hätten sie den Mann in Gewahrsam nehmen wollen. Aber der sei davongerannt, dabei gestolpert, habe das Gleichgewicht verloren und sei sogar gegen ein parkendes Auto gefallen. Aus seinem Rucksack habe er eine Gaskartusche für Sprudelgeräte herausgeholt und Ausholbewegungen gemacht, als ob er sie auf die Polizisten werfen wollte. Sie hätten den Mann aufgefordert, den Gegenstand hinzulegen und den Einsatz des Tasers angedroht – ohne Erfolg. Als er erneut ausgeholt habe, sei der Taser im Distanzmodus zum Einsatz gekommen. Der Mann sei zu Boden gegangen, habe aber erneut nach der Kartusche greifen wollen. Schließlich habe er ihm das Gerät aus der Hand getreten, berichtete ein Beamter weiter. Der Angeklagte habe seine Arme unter seinem Körper verschränkt, so dass sie ihn nicht fesseln konnten. Erneut hätten sie ihm den Einsatz des Tasers angedroht. Schließlich sei es gelungen, seine Arme auf dem Rücken zu fixieren. Die ganze Zeit habe der Mann geschrien, sodass in der warmen Augustnacht etliche Menschen zugeschaut hätten.
Weil sie den Taser eingesetzt hatten, sollte der Mann vorsorglich ins Krankenhaus gebracht werden. Aber er habe nicht in den Rettungswagen gewollt und mit den Beinen gestrampelt. Um diese fixieren zu können, sei schließlich nochmals der Taser eingesetzt worden. Nun konnte der Mann ins Krankenhaus verbracht werden.
Das Verhalten seines Mandanten sei „wenig sinnvoll“ gewesen, befand Verteidiger Walter Höh. Die Richterin billigte dem 31-Jährigen verminderte Schuldfähigkeit zu, weil er durch Alkohol enthemmt war. Straferhöhend wirkte aber, dass der Angeklagte mehrfach einschlägig vorbestraft war und unter laufender Bewährung handelte. Deshalb konnte die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Der 31-Jährige nahm das Urteil an.