Pirmasens Kommentar: Fragerecht nicht missachten

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Rep-Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat, Andreas Burkhardt, gestern abblitzen lassen. Aber ein Erfolg auf der ganzen Linie war die Abweisung der Klage nicht für die Stadtverwaltung und den Oberbürgermeister. Denn manche Gepflogenheiten der Pirmasenser Kommunalpolitik sah das Gericht durchaus kritisch. Bei Spenden an die Stadt beispielsweise darf den Stadträten der Name die Spenders nicht verheimlicht werden, um alle Zweifel an einer möglichen Vorteilsnahme auszuräumen. Oder das leidige Thema Anfragen im Stadtrat: Hier wies das Gericht auf eine Auskunftspflicht „in angemessener Zeit“ hin. Es lässt sich darüber streiten, was angemessen ist. Aber wenn Anfragen auch nach einem Jahr (und mehr) nicht beantwortet sind, ist das nicht mehr angemessen. Und diese Missachtung gegenüber dem Fragerrecht der Stadträte betrifft alle Fraktionen, nicht nur die Reps.

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