Südwestpfalz / Pirmasens
Klage gegen das Land: Beim Streit ums Geld spricht im September das Gericht
Der Landkreis Südwestpfalz hat im vergangenen Jahr Klage gegen den Kommunalen Finanzausgleich des Landes Rheinland-Pfalz eingereicht. Landrätin Susanne Ganster (CDU) informierte am Montag im Kreistag darüber, dass diese Klage am Freitag, 25. September, vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt verhandelt wird. Bei diesem Termin wird auch die Klage der Stadt Pirmasens gegen das Land mitverhandelt.
Bereits in der Vergangenheit hatten Kommunen das Land wegen ihrer prekären Finanzsituation verklagt, zuletzt erklärte der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof 2020 das Landesfinanzausgleichsgesetz, auf dem die kommunale Finanzausstattung basiert, für verfassungswidrig. Das Land reformierte daraufhin den Kommunalen Finanzausgleich, an der Unterfinanzierung vieler Kommunen hat sich aber nichts geändert. Deshalb bemühen der Landkreis und die Stadt Pirmasens die Gerichte. Ihre Klage wendet sich gegen die Schlüsselzuweisungsbescheide der Jahre 2024 und 2025.
Hoffen auf Verfassungsgerichtsentscheid
Seit der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs wird die geringe Finanzkraft des Kreises Südwestpfalz bei der Verteilung der KFA-Mittel deutlich weniger berücksichtigt. Der Kreis erhält also weniger Geld aus Mainz und ist ein Verlierer der Neuregelung. Weitere Gründe für die sich verschlechternde finanzielle Lage sind massive Kostensteigerungen in den Bereichen Sozial- und Jugendhilfe, bei den Kindertagesstätten sowie im Bereich Schülerbeförderung/ÖPNV. Bis zum Jahr 2022 konnte der Kreis seinen Finanzhaushalt ausgleichen und kam ohne Liquiditätskredite aus. Bis Ende 2027 wird er Kredite in Höhe von rund 92 Millionen Euro benötigen, um die Verluste auszugleichen.
Der Kreis hofft, dass das Verwaltungsgericht einen sogenannten Vorlagebeschluss trifft. Das bedeutet, dass die Neustadter Richter den Kommunalen Finanzausgleich für verfassungswidrig halten und dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen.