Pirmasens
Kinder- und Jugendpornos auf dem Handy: Gericht verwarnt 19-Jährigen
Im Oktober 2024 fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auf zwei Mobiltelefonen des Angeklagten zwölf Kinder- und Jugendpornos – wobei ein Teil identisch war. Deshalb musste der junge Mann am Montag vor der Jugendrichterin erscheinen. Dort behauptete der junge Mann: „Ich weiß nicht, wie die Bilder auf mein Handy kamen. Mit so etwas habe ich nichts zu tun.“
Die Richterin wies ihn daraufhin, dass die Bilder über den Explorer und über eine Whatsapp-Gruppe auf die beiden Mobiltelefone gelangt seien. Das sehe man an den Dateipfaden. Und sie belehrte ihn: „Fakt ist, dass es auf Ihrem Handy drauf war und man es nicht haben darf.“ Der Staatsanwalt informierte den jungen Mann, dass er jetzt – vor dem Jugendgericht – noch die Chance habe, Hilfe zu bekommen, wenn er entsprechende Neigungen verspüre. Aber der 19-Jährige blieb dabei: Er habe keine Neigung zu Kindern.
Die Jugendrichterin verwarnte den Angeklagten wegen des Besitzes der verbotenen Pornobilder. Er muss 30 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und für sechs Monate den Betreuungsweisungen des Pfälzischen Vereins für soziale Rechtspflege folgen. Die Richterin warnte den jungen Mann noch: Als Erwachsener wäre eine solche Tat „keine Kleinigkeit“. Das Urteil ist rechtskräftig.