Pirmasens Im großen Stil eingepackt

Zehn Monate Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls sowie Diebstahls geringwertiger Sachen in zwei Fällen lautete das Urteil des Amtsgerichts gestern gegen einen 31-jährigen Mann.
Die Verhandlung begann mit einer Überraschung. Der zweite Angeklagte brauchte einen Dolmetscher. Kurzentschlossen trennte das Gericht das Verfahren gegen ihn ab. Nun konnte die Vertreterin der Anklage die Anklageschriften verlesen. Der 31-Jährige soll am 16. September 2016 in Waldfischbach-Burgalben zusammen mit dem anderen Angeklagten, dessen Verfahren abgetrennt wurde, in einem Drogeriemarkt hochwertige Parfüms, Parfüm-Lotions- und Tagescremes, über 100 Artikel, im Gesamtwert von knapp über 2000 Euro gestohlen haben. Außerdem soll er am 14. Dezember 2016 in Pirmasens aus den Außenauslagen zweier Modegeschäfte einen Herren-Pullover und eine Herren-Fliesjacke mitgenommen haben, ohne zu bezahlen. Schließlich soll er am 25. November 2016 in Pirmasens Cannabis besessen haben. Der Angeklagte gab die Diebstähle der beiden Bekleidungsstücke sofort zu. „Ich wollte sie unbedingt haben“, nannte er als Motiv. Er war beobachtet und von der Polizei kontrolliert worden. Die Ware gelangte in die Läden zurück. Das Cannabis sei nicht bei ihm gefunden worden, verteidigte sich der 31-Jährige. Er habe nur eine Waage „automatisch vom Tisch unter das Sofa gestellt“, als die Polizei in die Wohnung seines Bekannten kam. Die Waage habe ihm aber nicht gehört, betonte er. Die Richterin fragte nach, was an einer Waage denn so schlimm sei, warum er sie unter den Tisch gestellt habe. Der Mann verwies darauf, dass ein „Tütchen“ auf dem Tisch liegengeblieben sei. Das sei aber nicht ihm gewesen. Er gab aber zu, dass er früher heroinabhängig war und nun in einem Substitutionsprogramm sei. Die Richterin stellte das Verfahren wegen Cannabis-Besitzes im Hinblick auf eine kürzlich andere Verurteilung vorläufig ein. Bezüglich der Sache im Drogeriemarkt tischte der Angeklagte eine völlig andere Version auf. Er sei zusammen mit dem früheren Mitangeklagten in den Drogeriemarkt und habe Rasierklingen kaufen wollen, die seien aber zu teuer gewesen. Sein Begleiter habe nach Parfum geschaut. Sie hätten aber beide nichts gestohlen. Aber ein Mann, der hinter ihnen gewesen sei und den er nicht kenne, sei abgehauen. Er habe auch keine Tasche oder Rucksack dabei gehabt, betonte er. Hausdetektiv und Filialleiterin berichteten, der Angeklagte und der frühere Mitangeklagte, hätten „mit beiden Händen ins Regal gegriffen und die Ware in einen Rucksack gefegt“, auch in eine Umhängetasche und in ihre Jackentaschen. Sie hätten „im großen Stil eingepackt“. Als alles voll war, seien sie geflüchtet. Der Detektiv habe sie, getarnt als normaler Käufer, beobachtet, mit seinem Handy gefilmt und auch verfolgt, aber aus den Augen verloren. Die Ware sei nicht wieder aufgetaucht. Nach diesen beiden Zeugenaussagen räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger ein, dass er „Gegenstände entwendet“ habe, aber „nicht die Mengen“. Er fragte, was sein Mandant mit „Faltencreme für den Eigenbedarf“ solle. Zwei Zeuginnen schilderten, wie sie „an Hand der Löcher zwischen der Ware auf den Regalen“ feststellten, was und wie viel gestohlen wurde, da die Artikel sonst in einer Reihe stünden und ständig nach vorne gezogen würden. Eine Überprüfung an Hand des Computers sei nicht möglich. Die Richterin machte in ihrer Urteilsbegründung im Hinblick auf die unsichere Methode, mit der die Schadenshöhe festgestellt wurde, einen Sicherheitsabschlag von etwa 50 Prozent geltend. Dennoch verbleibe ein Schaden von über 1000 Euro, der Angeklagte habe eine „erhebliche Menge Diebesgut erlangt“. Seine erheblichen Vorstrafen, auch Haftstrafen, und dass er bis 2021 unter Führungsaufsicht steht, machten eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung unmöglich.