Pirmasens Hauenstein: Streit um Bartholomäus-Kirchtum – keine Entscheidung
. Im Streit um die finanzielle Unterhaltung des Turms der Hauensteiner Bartholomäuskirche hat das das Verwaltungsgericht Neustadt am Donnerstag noch keine Entscheidung gefällt. Die katholische Kirchenstiftung und die Ortsgemeinde Hauenstein sind sich uneins, wer Bauträger des Turms ist – und damit für dessen Erhaltung aufkommen muss.
300.000 Euro – wer zahlt?
Ganz konkret geht es um eine Sanierung in den Jahren 2015 und 2016, die 300.000 Euro gekostet hat. Die Kirche hat diese Kosten getragen, aber bei einem entsprechenden Urteil könnte die Gemeinde hier in die Pflicht genommen werden. Der Gerichtstermin am Donnerstag brachte aber keine Gewissheit. Nach einer und 70-minütigen mündlichen Verhandlung teilte die Vorsitzende Richterin Carmen Seiler-Dürr mit, dass das Urteil der Kammer schriftlich zugestellt werde.
Gewohnheitsrechtlich bei der Gemeinde?
Der Antrag der Kirchenstiftung beruht auf der Annahme, dass die Gemeinde nicht nur den Bau des Kirchturms in den Zwanzigerjahren des 19. Jahrhunderts finanzierte, sondern auch jeweils für Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen aufgekommen sei. Daraus habe sich ein Gewohnheitsrecht herausgebildet, das die Baulastträgerschaft der Gemeinde begründet, nicht nur für den aktuellen Fall, sondern auch für künftige Maßnahmen.
Baumaßnahmen aus 190 Jahren
In der Verhandlung wurden zahlreiche Baumaßnahmen aus 190 Jahren aufgelistet, für die die Ortsgemeinde aufkam. Ob diese und andere Maßnahmen ausreichten, um ein Gewohnheitsrecht abzuleiten, ließ die Richterin freilich offen. Zum Gewohnheitsrecht allgemein nannte die Richterin als Voraussetzung unter anderem die „regelmäßige Übung über eine erhebliche Zeitspanne“, sodass sich auch eine „Norm herausgebildet“ habe und die „gemeinsame Überzeugung aller Beteiligten“, dass diese regelmäßige Übung auch korrekt sei.
„Urteil abwarten und weitersehen“
Die Argumentation der Ortsgemeinde: Darüber, ob die Ortsgemeinde Baulastträger sei, sei nirgendwo eine „gemeinsame Rechtsüberzeugung formuliert worden“. Vielmehr beruhe die Übernahme von Kosten auch auf der „irrigen Rechtsauffassung“, dass der Turm Eigentum der Gemeinde sei. Eine Tendenz des Gerichts, die auf ein Urteil in diese oder jene Richtung deutete, war nicht zu erkennen. „Wir warten das Urteil ab, dann werden wir weitersehen…“, das Resümee der beiden Parteien kam fast wortgleich.