Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Grundstücksbesitzer aufgepasst: Was es mit dem „Schutzbereich“ Pirmasens auf sich hat

Zahlen, Zahlen und nochmals Zahlen – so informierte die Bundeswehr kürzlich über den Schutzbereich Pirmasens.
Zahlen, Zahlen und nochmals Zahlen – so informierte die Bundeswehr kürzlich über den Schutzbereich Pirmasens.

Ungewöhnliche Anzeigen sorgen für Aufsehen. Die Bundeswehr hat Grundstücke in der Südwestpfalz zum Schutzbereich erklärt. Was bedeutet das für die Anwohner?

Wer derzeit Amtsblätter der Verbandsgemeinden durchschaut oder kürzlich die RHEINPFALZ oder die Pirmasenser Zeitung in der Hand hatte, rieb sich vielleicht verwundert die Augen. Und das weniger wegen der Berichterstattung, sondern wegen ungewöhnlicher Anzeigen. Ende Mai erschienen beispielsweise in den beiden Pirmasenser Tageszeitungen vier eng bedruckte Seiten. Darauf waren nahezu unendlich viele Zahlenkolonnen zu sehen.

Bei näherem Blick darauf entpuppten sich diese Angaben als Grundstücksnummern. Sie liegen sowohl auf der Gemarkung Pirmasens als auch in Bereichen der Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Wallhalben, Rodalben und Waldfischbach-Burgalben. Der Zahlenwust war eine öffentliche Bekanntmachung der Bundeswehr und es ging um nichts weniger als die „Verteidigungsanlage Pirmasens“. Ein Begriff, der in der Öffentlichkeit nicht allzu bekannt sein dürfte.

Es geht um eine Verteidigungsanlage

Ein Sprecher des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr hat auf Anfrage der RHEINPFALZ informiert, was es mit diesen Anzeigen auf sich hat. Hinter den Zahlen verbirgt sich eine Anordnung des Bundesverteidigungsministeriums. Das hat nämlich die betroffenen Grundstücke rund um Pirmasens zum Schutzbereich für besagte Verteidigungsanlage erklärt.

Diese Verteidigungsanlage Pirmasens ist laut dem Sprecher Teil einer trinationalen, deutsch-französisch-amerikanischen Übungseinrichtung für den elektronischen Kampf fliegender Waffensysteme. In der Region ist diese Übungseinrichtung unter dem Namen „Polygone“ bekannt.

Übungsplatz für Kampfpiloten

Vereinfacht gesagt üben hier Kampfpiloten ihr Handwerk. Das geschieht jedoch nicht, indem Bomben und Co. abgeschossen werden, sondern mithilfe besonderer technischer Simulationen. Der nun definierte Schutzbereich sei auf das „unerlässliche Maß beschränkt“, heißt es seitens des Sprechers. Er orientiere sich an der Minimalforderung für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Anlage.

Der Ausweisung des Schutzbereiches war den Angaben zufolge ein Anhörungsverfahren vorausgegangen. Das ist nach Vorlage nun abgeschlossen.

Interessant wird es, wenn es um die konkreten Auswirkungen dieses Schutzbereiches auf die Grundstücksbesitzer geht. Das Wichtigste vorweg: Für bereits bestehende Bauten, Anlagen und Vorrichtungen auf den betroffenen Flurstücken gilt dem Sprecher zufolge der Bestandsschutz.

Bauhöhen beachten

Anders sieht das jedoch aus, wenn an Bauten etwas geändert werden soll. Überschreiten sie dadurch die maximale Bauhöhe von 409,90 Meter über Normalhöhennull, sind sie genehmigungspflichtig. Das gleiche gilt für vorübergehende Aufbauten, die in den Schutzbereich hineinragen, beispielsweise Baukräne. Normalhöhennull ist die Bezeichnung der Bezugsfläche für die Angabe von Höhen über dem Meeresspiegel in Deutschland.

Besondere Auswirkung hat das auf den Bau von Windrädern in den betroffenen Gebieten. Die sind nämlich nun in jedem Fall genehmigungspflichtig, um den Trainingsbetrieb gewährleisten zu können. Keine Genehmigungspflicht bestehe für den Bau von Anlagen oder Vorrichtungen, die die Bauhöhe von 409,90 Meter über Normalhöhennull unterschreiten.

Welche Orte betroffen sind

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr hat weiterführende Unterlagen zum Schutzbereich den betroffenen Verbandsgemeinden und der Stadt Pirmasens neben der Bitte zur Veröffentlichung übersandt. Betroffene können diese Unterlagen bei den zuständigen Rathäusern einsehen.

Konkret betroffen sind Grundstücke auf den Gemarkungen von Fehrbach, Hengsberg, Windsberg, Gersbach, Höheischweiler, Petersberg, Thaleischweiler-Fröschen, Höhfröschen, Maßweiler, Waldfischbach-Burgalben, Höheinöd, Donsieders, Rodalben, Clausen und Münchweiler.

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