Pirmasens Gesundheitsamt wird Einhaltung der Impfpflicht nicht überprüfen
Seniorenheime hatten vor dem 15. März angekündigt, dass ab dem 16. März die ungeimpften Kollegen nicht mehr das Heim betreten dürften. Das stimmt laut Kreisverwaltungssprecher Thorsten Höh, aber nicht, zumindest gibt es kein Betretungsverbot vom Gesundheitsamt. „Das Verfahren sieht kein Betretungsverbot vor“, betont Höh. Jetzt läuft erstmal die Überprüfung der gemeldeten Menschen, die ein Schreiben erhielten, in dem sie aufgefordert werden, sich zu äußern, warum sie noch nicht geimpft sind und dass sie fehlende Unterlagen nachreichen sollen. Erst wenn diese Rückantworten vorlägen, beginne die Einzelfallprüfung, in deren Folge das Betreten des Arbeitsplatzes oder ein Tätigkeitsverbot verhängt werden können.
Höh teilte weiter mit, dass es auch Einrichtungen gebe, die keine Meldung von ungeimpften Mitarbeitern gemacht hätten und nicht aktiv wurden. Dort könne es sein, dass es tatsächlich keinen ungeimpften Kollegen gibt. Laut Gesetz sei nicht vorgeschrieben, in diesem Fall eine Meldung zu machen. Das Gesundheitsamt könne deshalb nicht erkennen, warum nichts gemeldet wurde. Die Behörde werde allerdings jetzt auch nicht selbst aktiv und die Einrichtungen kontrollieren, die nichts gemeldet haben. „Eine proaktive Kontrolle der Einrichtungen auf Einhaltung der Meldepflichten ist nicht vorgesehen“, teilte der Verwaltungssprecher weiter mit.