Pirmasens Gesundheitsamt wird Einhaltung der Impfpflicht nicht überprüfen

Noch kein Betretungsverbot für ungeimpfte Mitarbeiter von Seniorenheimen oder Krankenhäusern ausgesprochen.
Noch kein Betretungsverbot für ungeimpfte Mitarbeiter von Seniorenheimen oder Krankenhäusern ausgesprochen.

Aus Altersheimen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, die unter die seit 15. März geltende Impfpflicht fallen, wurden dem Gesundheitsamt 296 Menschen gemeldet, die noch nicht geimpft sind. Diese haben aktuell aber noch kein Betretungsverbot. Außerdem ist dem Gesundheitsamt nicht bekannt, ob auch wirklich alle Einrichtungen ihre ungeimpften Mitarbeiter gemeldet haben.

Seniorenheime hatten vor dem 15. März angekündigt, dass ab dem 16. März die ungeimpften Kollegen nicht mehr das Heim betreten dürften. Das stimmt laut Kreisverwaltungssprecher Thorsten Höh, aber nicht, zumindest gibt es kein Betretungsverbot vom Gesundheitsamt. „Das Verfahren sieht kein Betretungsverbot vor“, betont Höh. Jetzt läuft erstmal die Überprüfung der gemeldeten Menschen, die ein Schreiben erhielten, in dem sie aufgefordert werden, sich zu äußern, warum sie noch nicht geimpft sind und dass sie fehlende Unterlagen nachreichen sollen. Erst wenn diese Rückantworten vorlägen, beginne die Einzelfallprüfung, in deren Folge das Betreten des Arbeitsplatzes oder ein Tätigkeitsverbot verhängt werden können.

Höh teilte weiter mit, dass es auch Einrichtungen gebe, die keine Meldung von ungeimpften Mitarbeitern gemacht hätten und nicht aktiv wurden. Dort könne es sein, dass es tatsächlich keinen ungeimpften Kollegen gibt. Laut Gesetz sei nicht vorgeschrieben, in diesem Fall eine Meldung zu machen. Das Gesundheitsamt könne deshalb nicht erkennen, warum nichts gemeldet wurde. Die Behörde werde allerdings jetzt auch nicht selbst aktiv und die Einrichtungen kontrollieren, die nichts gemeldet haben. „Eine proaktive Kontrolle der Einrichtungen auf Einhaltung der Meldepflichten ist nicht vorgesehen“, teilte der Verwaltungssprecher weiter mit.

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