Pirmasens Feuerwehrmann Geld gestrichen
Hat die Stadtverwaltung einem hauptamtlichen Feuerwehrmann zurecht sein Gehalt ab Oktober 2016 gestrichen? Darum ging es gestern in einer Verhandlung der Ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt. Die Entscheidung soll heute bekannt gegeben werden.
Der Feuerwehrmann, der seit 33 Jahren in seinem Beruf tätig ist, leidet seit etwa drei Jahren an einer schweren Rückenerkrankung und wurde deshalb mehrfach operiert. Laut dem Gutachten einer Amtsärztin ist er seit Oktober 2016 wieder dienstfähig, zwar nicht mehr für Einsätze der Feuerwehr, aber eine andere Verwendung sei möglich. Die Stadtverwaltung forderte ihn auf, in der Integrierten Leitstelle zu arbeiten. Das tat der Feuerwehrmann nicht, deshalb teilte die Stadt ihm im Januar 2017 mit, dass seine Dienstbezüge gestrichen werden. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein, dies ohne Erfolg. Daraufhin klagte er gegen die Stadt. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden, dass dem Feuerwehrmann das Gehalt bis zum Abschluss des Hauptverfahrens weiter gezahlt werden muss. Zu der Erkrankung des Feuerwehrmanns und dazu, ob und wie weit er dienstfähig ist, gebe es inzwischen zahlreiche Gutachten, so die Vorsitzende Richterin Elisabeth Faber-Kleinknecht. Teils wegen des Verfahrens, aber auch deshalb, weil der Feuerwehrmann zu Beginn seiner Erkrankung ursprünglich in den Ruhestand versetzt werden sollte. Das hatte der Mann abgelehnt. Er habe gehofft, dass er wieder gesund werde, so der Mann im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Durch die Operationen habe sich sein Zustand aber verschlimmert, unter anderem habe er jetzt Lähmungen im linken Fuß und ständig Schmerzen. Nachdem er gemerkt habe, dass er wohl nicht wieder gesund wird, wäre er mit einer Versetzung in den Ruhestand einverstanden gewesen, doch die sei dann abgelehnt worden. Das war aber nicht das Thema der gestrigen Verhandlung. Da ging es um die Frage, sind die Bedingungen in der Leitstelle so, dass der Feuerwehrmann trotz seiner Erkrankung dort arbeiten kann. Das sei nicht der Fall, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Zimmerling. Sein Mandant könne nur im Stehen, nicht aber im Sitzen arbeiten. Der Feuerwehrmann, der auch während der Verhandlung stand und der eine Beinschiene trägt, ergänzte, dass er eine Arbeitshöhe von 1,30 Metern und eine Bildschirmhöhe von 1,70 Metern benötige. Der Arbeitsplatz müsse „optimal eingerichtet sein“, betonte Zimmerling. Das sei in der Leitstelle nicht der Fall. Der dortige Arbeitsplatz sei 72 Zentimeter hoch, wenn sein Mandant hier im Stehen arbeiten würde, müsste er sich nach vorne beugen, das sei ihm wegen seiner Erkrankung nicht möglich. In der Leitstelle könne man im Stehen arbeiten, so die Vertreter der Stadtverwaltung. Mit Hilfe von kabellosen Telefonen und Headsets sei es möglich, die Leitstelle von verschiedenen Stellen im Raum und teilweise auch aus dem Flur zu bedienen. Auch könnten die Displays individuell eingestellt werden. Zudem gebe es zwei ergonomisch geformte, verstellbare Stühle, einen speziellen sogenannten 24-Stunden Stuhl und man werde ein Stehpult zur Verfügung stellen. Nicht machbar sei es jedoch, die Leitstelle anzuheben, so dass der Arbeitsplatz höher liegt. Dies wäre technisch und finanziell zu aufwendig.