Pirmasens Für Höchststrafe

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Gestern wurden vor der Großen Jugendkammer beim Landgericht Zweibrücken im Prozess gegen den 21-jährigen Angeklagten, der einen Gleichaltrigen im Sommer in Pirmasens mit zwei Messerstichen getötet haben soll, die Plädoyers gesprochen. Staatsanwalt Felix Valentin ist überzeugt, dass sich der 21-Jährige des Totschlags schuldig gemacht hat. „Er entschloss sich zu töten“, sagte er.

Der Staatsanwalt forderte zehn Jahre Einheitsjugendstrafe für den zur Tatzeit noch Heranwachsenden. Verteidiger Walter Höh hält acht Jahre für schuldangemessen. Der Angeklagte zeigte keinerlei Regung bei den Worten des Staatsanwaltes. Dieser ließ das Geschehen vom 15. Juni in der Nähe des Kauflandes noch einmal Revue passieren. Man habe sich nachmittags im Park getroffen. Das spätere Opfer habe sich um halb vier hinzugesellt. Der Angeklagte habe zu seinem Begleiter, einem jungen Mann aus der Vorderpfalz, gesagt: „Komm wir klauen das.“ Gemeint habe er das Handy des späteren Opfers. Es sei nach dem Diebstahl des Handys zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer gekommen, in dessen Verlauf der Angeklagte sein Messer aus der Hosentasche gezogen und dem 20-Jährigen mit voller Wucht zwei Stiche in den Brustkorb versetzt habe. Ein Stich ins Herz sei tödlich gewesen. Der Angegriffene sei um 17.40 Uhr im Krankenhaus noch während der Reanimation gestorben. Valentin schloss eine Notwehr, die der Angeklagte zu Beginn des Prozesses für sich geltend gemacht hatte, aus. Der Ankläger stützte sich dabei auch auf die Aussage eines Zeugen, zu dem der Angeklagte gesagt haben soll „ich habe ihn abgestochen“. Für Notwehr sei hier kein Raum, auch weil ein gegenwärtiger Angriff durch den Kontrahenten auszuschließen sei. Valentin bezog sich dabei auf die Aussage des Gerichtsmediziners, der erhebliche Zweifel an einer Notwehrsituation geäußert hatte. Wegen seiner Alkoholabhängigkeit soll der Angeklagte in einer Entziehungsklinik untergebracht werden. „Ich habe erhebliche Zweifel, dass das klappt“, sagte Valentin. „Von der rechtlichen Seite kommt man aber nicht daran vorbei“, so der Staatsanwalt. Schon bei früheren Einbruchsdiebstählen habe der Angeklagte erheblich unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden. Er sei 2014 vom Amtsgericht Pirmasens zu 22 Monaten Haft verurteilt worden. Einen Großteil davon habe er schon in Schifferstadt abgesessen. Im März 2015 sei er auf Bewährung entlassen worden. „Drei Monate nach seiner Entlassung begeht er diese schwere Tat“, so Valentin. Der Anwalt der Nebenklage, Rainer Fuchs, bemängelte die fehlende Reue des Angeklagten. Dieser hatte sich gestern in seinem letzten Wort entschuldigt und hinzugefügt: „Ich hoffe, dass mir die Klapse hilft.“ Das Urteil soll morgen erfolgen. (wuk)

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