Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Elektronische Patientenakte: Vorteil für Ärzte und Patienten

In der elektronischen Patientenakte werden Gesundheitsdaten zusammengefasst, die dann schnell abrufbar sind.
In der elektronischen Patientenakte werden Gesundheitsdaten zusammengefasst, die dann schnell abrufbar sind.

Vor eineinhalb Monaten wurde in Deutschland die elektronische Patientenakte eingeführt. Wir haben am MVZ des Krankenhauses Pirmasens nachgefragt, wie es damit läuft.

Seit 1. Oktober ist die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verpflichtend. Sie fasst die Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten digital zusammen, um die Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Leistungserbringer wie Ärzte und Ärztinnen, Krankenhäuser und Apotheken zu verbessern.

Im MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) des Krankenhauses Pirmasens läuft das System bis jetzt gut, fasst Nicole Mamok, Betriebsleiterin des MVZ, die Erfahrungen mit dem neuen System in den ersten Wochen zusammen. Im MVZ sind die Fachrichtungen Gynäkologie, Urologie, Chirurgie und Pädiatrie mit rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Standorten Pirmasens, Zweibrücken und Dahn vertreten.

Problem mit der Schnittstelle

Die Vorbereitungen für die Einführung der elektronischen Patientenakte liefen seit Ende 2024. „Der Starttermin wurde vom Bundesgesundheitsministerium wegen Sicherheitsbedenken verschoben,“ berichtet Nicole Mamok. Es mussten technische Lösungen gefunden werden; dann wurde die ePA in mehreren Pilotstädten getestet. Schließlich startete das System im Oktober.

Noch gebe es immer mal wieder IT-Probleme mit den Schnittstellen zwischen der MVZ- und der ePA-Software. Dies sollte jedoch erledigt sein, wenn tatsächlich alle Beteiligten das neue Instrument nutzen. Das muss in einer Übergangsfrist bis spätestens 1. Januar 2026 geschehen.

„ePa bringt uns allen etwas“

Organisatorisch musste im MVZ nichts geändert werden, die Einbeziehung in die bestehenden Prozesse lief problemlos. „Auch das sensible Thema Datenschutz ist geklärt“, sagt Nicole Mamok. „Patientinnen und Patienten entscheiden selbst, wer die jeweiligen Informationen sehen kann.“ Und wer Unterstützung beim Umgang mit dem digitalen System braucht: Bis zu fünf Familienmitglieder können für Angehörige Daten in das System eingeben.

„Die ePA bringt uns allen etwas, wenn jeder Beteiligte das System nutzt“, ist Nicole Mamok überzeugt. „Vor allem die Medikationslisten sind wichtig, damit ein anderer Arzt oder das Krankenhaus sofort einen Überblick hat, welche Medikamente die Patientin oder der Patient einnimmt. Dies erleichtert die Zusammenarbeit und verbessert die Patientenversorgung.“

Die elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Ordner für persönliche Gesundheitsdaten, der seit 1. Oktober 2025 verpflichtend für alle gesetzlich Versicherten ist, sofern diese keinen Widerspruch einlegen. Auch alle Leistungserbringer (Ärzte und Ärztinnen, Apotheken und Krankenhäuser) sind verpflichtet, die ePA zu nutzen. Sie fasst alle medizinischen Dokumente in einem digitalen Ordner zusammen, der für das medizinische Personal schnell zugänglich ist: Das soll die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen erleichtern und den Versorgungsalltag erleichtern – etwa durch die digitale Medikationsliste. Damit können ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über eine App, mit der Versicherte selbst entscheiden, wer welche Daten einsehen darf.

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