Pirmasens Eingeschränkte Ausgangssperre im Kreis Südwestpfalz wegen Coronavirus (aktualisiert)
Die Regelungen, die Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Freitagmittag verkündete, gehen dem Landkreis Südwestpfalz nicht weit genug. Deshalb folgt er dem Weg, den andere Kreise entlang der Grenze zum französischen Risikogebiet Grand Est bereits am Morgen eingeschlagen haben und verfügt eine eingeschränkte Ausgangssperre. Das entspricht einem Betretungsverbot, wie es etwa die Stadt Freiburg ausgesprochen hat. Das Betreten öffentlicher Orte ist ab Samstag, 0 Uhr, untersagt. Zu den öffentlichen Orten zählen Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen sowie der Wald. Es gibt allerdings Ausnahmen: der Gang zum Arzt, das Einkaufen, das Gassigehen, die Fahrt zur Arbeit, die Betreuung hilfsbedürftiger Personen, die Heirat oder eine Beisetzung im kleinen Kreis. Öffentliche Orte müssen zügig durchschritten werden. Das Treffen in Gruppen ist nicht mehr möglich. Draußen bewegen darf man sich nur noch alleine, zu zweit oder mit den Personen, mit denen man in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Alle Gaststätten, Bars und Cafés schließen, der nicht zum Verzehr vor Ort bestimmte Straßenverkauf und der Lieferservice sind weiterhin möglich. Geschlossen werden auch Tattoo-, Nagel-, Sonnen und Kosmetikstudios. Die Ausgangssperre gilt vorerst bis zum 3. April.
Diesen Weg wollten die beiden Städte Pirmasens und Zweibrücken nicht mitgehen. Sie orientieren sich an der Rechtsverordnung des Landes und verhängen keine Ausgangssperre. Sie beschränken die Ansammlung von Menschen auf fünf Personen. Die Schließungen sind jedoch vergleichbar, in den Städten müssen aber auch die Frisöre schließen.