Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Einbruch, Diebstahl, Körperverletzung und mehr: 25-Jähriger muss hinter Gittern

Auf der Liste der Vorwürfe waren auch mehrere Einbrüche.
Auf der Liste der Vorwürfe waren auch mehrere Einbrüche.

Weil ein 25-Jähriger in kurzer Zeit eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, verurteilte ihn das Pirmasenser Schöffengericht am Donnerstag zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis. Und es wartet noch mehr auf ihn.

Das Schöffengericht hatte keine Zweifel daran, dass der bereits vorbestrafte 25-Jährige zwischen 16. November 2023 und 25. Mai 2024 die acht ihm vorgeworfenen Straftaten begangen hatte. Ihm wurde zur Last gelegt: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, zwei Diebstähle in besonders schwerem Fall, Verstoß gegen das Waffengesetz, Wohnungseinbruchsdiebstahl, räuberischer Diebstahl, Körperverletzung sowie zwei versuchte Wohnungseinbruchsdiebstähle. Eingeräumt hat er nur eine Tat, an die anderen erinnerte er sich nicht. „Aber wenn es Beweise gibt, dann wird es schon stimmen“, ließ der Angeklagte über einen Dolmetscher mitteilen. „Wenn ich mich erinnern würde, würde ich es sagen.“

Am 7. Februar dieses Jahres fiel der Polizei im Bereich Parkbrauerei/Gärtnerstraße ein E-Scooter ohne Haftpflichtversicherungskennzeichen auf. Da der Mann bei der Verkehrskontrolle wenig Deutsch verstand und als Drogenkonsument bekannt gewesen sei, nahmen sie ihn mit zur Wache, berichtete ein Beamter. Dort wurde ein Urintest durchgeführt, und ihm sollte durch einen Arzt eine Blutprobe abgenommen werden. Trotz Google-Übersetzungshilfe und Telefonat mit dem Bruder des Mannes habe sich der Angeklagte gegen eine Blutabnahme gewehrt, sodass er letztlich zu Boden gebracht wurde. Der Angeklagte gab an, er hätte den E-Scooter von einem Freund geliehen und Zigaretten gekauft. Er habe nicht verstanden, was die Polizisten von ihm wollten. Erst als er den Arzt im weißen Kittel gesehen hat, habe er verstanden, worum es geht, und dem Arzt seinen Arm hingehalten.

Blutspuren führen Polizei zum Angeklagten

In der Nacht zum 12. April soll der Angeklagte aus einem in der Schloßstraße geparkten Auto einen Geldbeutel mit 80 Euro und verschiedenen Ausweisen entwendet haben. Am 4. Mai soll er bei einer Kontrolle in der Hauptstraße ein Messer mit einer neun Zentimeter langen Klinge in seiner Bein-Gipsschiene versteckt getragen haben – entgegen einem Waffenbesitzverbot. Diesen Vorwurf räumte der Mann ein.

Am 10. Mai soll er die Eingangstür eines Wohn- und Geschäftshauses in der Gärtnerstraße aufgebrochen und unter anderem Werkzeug und einen Autoschlüssel gestohlen haben (Wert insgesamt: 2500 Euro). 15 Tage später soll er in der Bismarckstraße eine Terrassentür aufgehebelt haben und, während die Bewohner schliefen, Handys und einen Geldbeutel mit 250 Euro mitgenommen haben. Nur wenige Stunden danach soll er im Nachbarhaus zugeschlagen und dort Elektrogeräte, Schmuck, Besteckkästen sowie 280 Euro gestohlen haben (Wert zusammen: 3500 Euro). Als der Hausherr durch Geräusche aufgeschreckt wurde und einen Vermummten wahrnahm, soll der ihm einen Faustschlag auf die Lippe versetzt haben und geflüchtet sein. Die Platzwunde des Mannes musste genäht werden. Seit diesem Vorfall habe er sein Sicherheitsgefühl verloren und leide unter Schlafstörungen, sagte der Wohnungsinhaber.

Weiterer Haftbefehl

In der Schwanenstraße soll es am 16. November 2023 und am 4. März 2024 zu zwei Einbrüchen durch den Angeklagten gekommen sein – gestohlen wurde dort aber nichts. Bei dem Einbruch im November 2023 bemerkte eine Bewohnerin zwei Männer, von denen einer verletzt gewesen sei. Er schaue sich hier nur um, habe er damals seine Anwesenheit begründet, sagte die Zeugin. Blutspuren führten die Polizei auf die Spur des Angeklagten.

Bei einer Hausdurchsuchung tauchte ein Teil des Diebesguts auf sowie „Jeans mit deutlichen Erkennungsmerkmalen“, die auf Videoaufnahmen zu sehen sind, die in der Nähe zweier Tatorte aufgenommen wurden, hieß es vor Gericht. Einen Teil der Sachen in seinem Keller habe er gestohlen, einen anderen Teil einem Bekannten abgekauft und gewinnbringend verkaufen wollen, gestand der Angeklagte.

Der Drogenkonsum des Angeklagten war unstrittig. „Das rechtfertigt aber nicht die Taten“, betonte der Richter. Der Mann habe sich keine Gedanken darüber gemacht, was er durch seine Taten bei anderen bewirke. Das müsse sich im Strafmaß niederschlagen. Er ordnete Haftfortdauer an und eröffnete dem 25-Jährigen zudem einen weiteren Haftbefehl wegen neuer Vorwürfe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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