Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Ehefrau erstochen? In Pirmasens kursieren Gerüchte, weitere Details bekannt

In der Winzler Straße soll ein Mann seine Frau mit einem Messer getötet haben.
In der Winzler Straße soll ein Mann seine Frau mit einem Messer getötet haben.

Vor drei Wochen soll ein Mann seine Frau erstochen haben. Die Tat ist beim Bäcker und Friseur Stadtgespräch. Die Ermittler nennen neue Details.

Es ist ein Montag, der in die Geschichte des Winzler Viertels eingehen wird. Ein Montag, an dem dort ein Mann seine Frau mit einem Messer attackiert. Es ist Montag, der 18. Mai 2026. Die Polizei informiert am Folgetag um die Mittagszeit über das Verbrechen. Zu diesem Zeitpunkt ist der mutmaßliche Täter schon längst geschnappt und das Opfer verstorben. Mit Details zu dem grausamen Geschehen halten sich die Ermittler zurück. Nur scheibchenweise und auf Anfrage informiert die Zweibrücker Staatsanwaltschaft über das, was sich an besagtem Montag im Winzler Viertel abgespielt haben soll.

Tat ist Stadtgespräch

Fest steht aus Sicht der Ermittler, dass ein 43-Jähriger seine 52-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung attackiert haben soll. Die Frau ist laut vorläufigem Obduktionsergebnis an den Messerstichen verstorben. Das Verbrechen ist seitdem Stadtgespräch. Vor allem im Winzler Viertel wird viel darüber gesprochen. Hinzu kommt: Die Tote arbeitete als Kassiererin in einem Supermarkt. Viele Pirmasenserinnen und Pirmasenser kannten sie. Egal ob beim Friseur oder an der Theke des Bäckers – an vielen Orten in der Stadt ist die Messerattacke Thema Nummer eins. Teils kursieren wilde Gerüchte und Spekulationen um das, was sich an besagtem Montag abgespielt haben soll. Dabei geht es unter anderem um die Verletzungen der Frau, aber auch den Gesundheitszustand des Beschuldigten.

Die RHEINPFALZ hat die Staatsanwaltschaft vor diesem Hintergrund mit offenen Fragen konfrontiert. Während die Ermittler sich teilweise zurückhaltend geben und auf das „postmortale Persönlichkeitsrecht“ des Opfers sowie auf Persönlichkeitsrechte anderer Beteiligter verweisen, nennen sie nun erstmals weitere Details.

Notruf geht kurz nach 11 Uhr ein

Demzufolge erreichte am 18. Mai um 11.11 Uhr ein Anruf die Rettungsleitstelle. Etwa zur gleichen Zeit sei bei der Polizei in Pirmasens ein Anruf eingegangen. Der sei durch zwei Ersthelfer erfolgt, also Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt vor Ort befanden und versuchten, der schwerverletzten Frau zu helfen. Die Polizei sei daraufhin „umgehend“ zum Tatort gefahren. Der 43-Jährige sei „in der Folge“ festgenommen worden, schreibt die Staatsanwaltschaft und sagt, dass eine „weitergehende zeitliche Aufschlüsselung gegenwärtig nicht möglich“ sei. Nach Informationen der RHEINPFALZ wurde der Mann letztlich unweit der Wohnung aufgegriffen.

Opfer starb im Krankenhaus

Ob seine Frau zu diesem Zeitpunkt schon tot war oder nicht, ist derzeit nicht bekannt. Allerdings teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass die 52-Jährige nicht im Winzler Viertel verstorben sei, sondern in einem Krankenhaus. Nach Informationen dieser Zeitung handelte es sich dabei um das städtische Klinikum.

Der Beschuldigte sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Nach wie vor mache er von seinem Schweigerecht Gebrauch, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler versuchen weiterhin, die Hintergründe und Motive der Tat zu klären. Der Haftbefehl wurde den Angaben zufolge wegen Totschlags erlassen.

Mord oder Totschlag?

Das ist insofern interessant, weil die Ermittlungen – zumindest zum aktuellen Zeitpunkt – noch nicht in Richtung Mord geführt werden. Das macht durchaus einen Unterschied, wenn es zur Anklage und gegebenenfalls zur Verurteilung käme. Sowohl Mord als auch Totschlag sind vorsätzliche Tötungen. Ein Totschlag wird in Deutschland erst als Mord gewertet, wenn die Tat besonders verwerflich ist. Dafür müssen Motive wie Heimtücke oder Habgier vorliegen. Die Strafe für Totschlag liegt zwischen fünf Jahren und lebenslanger Haft.

Bei Mord droht automatisch lebenslänglich. Nach einer verbüßten Haftzeit von 15 Jahren kann der Rest der Strafe allerdings unter bestimmten Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden. Das wiederum ist nur möglich, wenn ein Gericht nicht zuvor eine sogenannte besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. Bis es so weit ist, kann im aktuellen Fall jedoch noch einige Zeit vergehen. Erst müssen die Ermittlungen abgeschlossen werden. Dann wird Anklage erhoben. Sollte das zuständige Gericht die Anklage zulassen, würde ein sicherlich mehrtägiger Prozess folgen. Dessen Ziel wäre, juristisch aufzuarbeiten, was an jenem Montag im Winzler Viertel passiert ist.

Stierkopf und St. Pirmin: Die Wahrzeichen von Pirmasens zieren auch den neuen Newsletter der RHEINPFALZ

Kennen Sie schon unseren Pirmasens-Newsletter?

Der Name ist Programm: „PS Exklusiv“ versorgt Sie mit ausgewählten Nachrichten und Hintergründen. Sie werden von der Leitung der Pirmasenser Lokalredaktion aus erster Hand informiert. Mal augenzwinkernd, mal ironisch oder knallhart kommentiert, aber immer exklusiv: aus Pirmasens für Pirmasens und die Südwestpfalz.

An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

Um Inhalte von Drittdiensten darzustellen und Ihnen die Interaktion mit diesen zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Mit Betätigung des Buttons "Fremdinhalte aktivieren" geben Sie Ihre Einwilligung, dass Ihnen Inhalte von Drittanbietern (Soziale Netzwerke, Videos und andere Einbindungen) angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an die entsprechenden Anbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

x