Pirmasens Drogenabhängiger Seriendieb will nicht in die Therapie
Die Anklage lautet auf 15 Mal Ladendiebstahl in Pirmasens, in der Verbandsgemeinde Hauenstein und in Landau, davon viermal mit Waffen – er hatte griffbereit ein Kappmesser dabei – einmal mit Körperverletzung. Außerdem stehen Einbruchsdiebstähle in einen Kindergarten in Schwanheim und eine Wohnung in Lug mit jeweils mit 1000 Euro Sachschaden und dreimal Besitz von Amphetamin auf der Anklageliste. Der Angeklagte verfügte damals weder über einen festen Wohnsitz noch über Einkommen. Mit den Diebstählen bestritt er laut Anklage seine Bedürfnisse des täglichen Lebens und finanzierte seinen Drogenkonsum.
Der 32-Jährige bestreitet, in den Kindergarten in Schwanheim eingebrochen zu sein. In einem Diebstahlsfall behauptet er, den Arm der Verkäuferin nur weggedrückt, aber nicht darauf geschlagen zu haben. An das Cuttermesser in seiner Bauchtasche habe er nicht mehr gedacht. Beim Einbruch in die Wohnung einer Verwandten habe er nichts gestohlen, denn er habe Angst gehabt. Und einen Diebstahl in Hauenstein bestritt er komplett. Die übrigen Taten räumte er ein.
Therapie oder Knast?
Staatsanwalt und Gericht versuchten auszuloten, ob der Angeklagte bereit wäre, sich einer Drogentherapie in einer Entziehungsanstalt zu unterziehen. „Entweder der harte Weg der Therapie oder untherapiert in den Knast“, stellte Staatsanwalt Patrick Langendörfer dem 32-Jährigen in Aussicht. Auch der Verteidiger des Mannes hielt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für sinnvoll.
Aber der Angeklagte meinte, das sei „etwas für Schwerstabhängige“. Er wollte noch einmal die Chance einer Therapie, ohne eingesperrt zu sein. „Da lernt man, mit Freiheit umzugehen“, war seine Begründung. Er habe erst zwei Therapien – zwangsweise – gehabt, die er wegen Depressionen abgebrochen habe. Sechseinhalb Jahre sei er schon weggesperrt gewesen – wegen Lappalien, klagte er. Seine Probleme seien dadurch erst entstanden. Nach der Haft habe er keine Wohnung, kein Geld und keine Beziehung gehabt. Er sei „mit Essen klauen, mit Überleben“ beschäftigt gewesen. Er habe „keinen Bock, sein Leben so zu verschwenden. Ich will endlich in der Gesellschaft klarkommen“, nannte er sein Ziel. „Ich bin kein Schwerverbrecher“.
Gutachten soll Schuldfähigkeit feststellen
Richter Alexander Kolb erläuterte dem Mann: „Die Menge macht’s bei ihnen“. Und der Staatsanwalt hielt dem Mann vor, dass er 22 Kleinkriminalitätstaten eingestellt habe und weitere Verfahren bei der Staatsanwaltschaft auf Bearbeitung warteten. „Ein Fass ohne Boden“, war sein Kommentar. Die Gesellschaft habe ihm Chancen gegeben, die er nicht genutzt habe, und ihn auch mit Hartz-IV durchgeschleppt. Für eine „Therapie mit Ausgang“ fehlten die gesetzlichen Voraussetzungen, da die zu erwartende Strafe höher sein werde.
Auf Antrag des Staatsanwalts beschloss das Gericht, ein Gutachten zur Schuldfähigkeit und den Voraussetzungen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt einzuholen. Die Verhandlung wird am 20. Juni fortgesetzt.