Pirmasens Diebe laben sich an Torte und Wurstsalat

Wegen sechsfachen Diebstahls mit Sachbeschädigung und eines versuchten Diebstahls mit Sachbeschädigung hat das Schöffengericht Pirmasens gestern einen 22- und einen 24-Jährigen zu 15 beziehungsweise zwölf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung.
Zudem müssen beide je 1000 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege bezahlen und erhielten einen Bewährungshelfer. Auch ordnete das Gericht die Einziehung von 641 Euro aus der Beute an. In einer einzigen Nacht, vom 6. auf den 7. Mai 2017, hatten die beiden berufstätigen Männer aus der Vorderpfalz sieben Sport- und Vereinsheime in der Westpfalz heimgesucht. Ihre Tour führte sie nach Rieschweiler-Mühlbach, Höheinöd, Windsberg, Winzeln, Gersbach, Hilst und Trulben. Mit einer Eisenstange verschafften sie sich Zutritt. Ihre Beute waren rund 440 Euro Bargeld, Zigaretten und Alkoholika. In Winzeln labten sie sich an Torte und Wurstsalat. Die beiden Männer bestritten, zehn Fußbälle und mehrere Bierfässer mitgenommen zu haben. Und in einem Fall seien es nur 150 bis 200 Euro gewesen und keine 550 Euro, behaupteten sie. Einmal ging die Alarmanlage los, so dass sie ohne Beute flüchteten. Doch der angerichtete Sachschaden war deutlich höher, er lag über 13.000 Euro. In Kaiserslautern hätten sie an Spielautomaten gespielt. Als das Geld ausging, „hat es seinen Lauf genommen“, schilderten sie den Abend. Mit dem Auto seien sie wahllos durch die Gegend gefahren und in etwas abgelegene Objekte eingebrochen. Das Geld hätten sie verspielt und die Waren verbraucht. Der Verteidiger des 24-Jährigen sagte, sein Mandant habe sein Einkommen oft bereits in der ersten Woche verspielt. Dabei musste er zu Hause von netto 1900 Euro nichts für Kost und Logis abgeben, sondern nur 400 Euro für einen Auto-Ratenkredit abzahlen, wie er angab. Auch der 22-Jährige musste von seinen netto 1600 Euro nur 400 Euro zur Schuldentilgung verwenden und ab und an 200 Euro für Kost und Logis abgeben. Er habe inzwischen mit dem Spielen aufgehört und Hilfe bei der Suchtberatung gesucht, gab der Ältere an. Das Gericht wertete ihr Geständnis und ihre Einsicht strafmildernd. Doch die gemeinsame Strafausführung und die Vielzahl der Fälle in nur einer Nacht wogen schwer. Zudem war der 22-Jährige bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Für Bewährungsstrafen sprach, dass beide Männer berufstätig sind und das Spielen aufgegeben haben. Bei dem 24-Jährigen war es zudem die erste Strafe. Das Urteil ist rechtskräftig.