Pirmasens Die Linke regt Förderung von Balkon-Kraftwerken an

Die Stadtwerke sollen prüfen, inwieweit sogenannte Balkon-Kraftwerke wie hier in der Kaiserstraße gefördert werden können.
Die Stadtwerke sollen prüfen, inwieweit sogenannte Balkon-Kraftwerke wie hier in der Kaiserstraße gefördert werden können.

Auf offene Ohren ist die Partei Die Linke im Stadtrat mit ihrem Antrag für eine Förderung von Balkon-Solaranlagen gestoßen. Schon in einer der nächsten Ratssitzungen sollen die Stadtwerke über die Möglichkeiten einer Förderung informieren. Wobei eine Finanzierung über den städtischen Haushalt nicht möglich sein wird.

Eine Energiewende von unten sei mit den Balkon-Kraftwerken möglich, warb Frank Eschrich (Linke) für den Antrag. Mit maximal 250 Euro pro Kraftwerk könnte die Anschaffung der rund 1000 Euro teuren Anlagen unterstützt werden und damit der direkte Stromverbraucher ein kleines Stück unabhängiger von den steigenden Strompreisen.

Als Balkon-Kraftwerk werden kleinere Solaranlagen bezeichnet, die mit einer Leistung von maximal 600 Watt pro Haushalt ohne behördliche Genehmigung über den normalen Stromstecker im Haus installiert werden können. Das Solarpanel hat gleich einen Wechselrichter mit dabei und muss nur per Haushaltsstecker eingesteckt werden. Die Anlagen können am Balkongeländer oder auf Flachdächern aufgestellt werden. In Pirmasens gibt es auch Mieter, die ihr Solarpanel vor das Fenster des Schlafzimmers geschraubt haben. Mit einer Förderung der Balkon-Kraftwerke würde der Mieter direkt unterstützt und nicht der Hauseigentümer, der bisher gut von Förderungen für Solaranlagen auf den Dächern profitieren kann, meinte Eschrich weiter. Die Anlagen seien somit ideal auch für Geringverdiener, da sie sich nach wenigen Jahren bereits amortisiert hätten.

Stadtwerke sollen mögliche Förderung prüfen

„Das ist ein sehr charmanter Antrag“, meinte Stefanie Eyrisch (CDU) zu Eschrich. Sie verwies aber gleich darauf, dass dies eine freiwillige Leistung sei und diese nicht genehmigt werde wegen des defizitären Haushalts. Es sei wohl besser, die Stadtwerke prüften die Möglichkeiten für eine Förderung, so Eyrisch, was auch Sebastian Tilly (SPD) findet, der die Idee der Linke-Partei für einen auf jeden Fall prüfenswerten Antrag hält.

Installation vom Grundgesetz gedeckt

Eschrich betonte in seinem Antrag, dass Mieter auf jeden Fall das Recht auf die Installation einer solchen Anlage hätten. Das bestätigt der Pirmasenser Haus- und Grundbesitzerverein in einer Pressemitteilung und verweist auf ein Urteil des Stuttgarter Amtsgerichts, dass einem Mieter Recht gab. Dessen Vermieter müsse die Installation der Solaranlage dulden. Das Gericht begründete das Urteil unter anderem mit dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Umwelt als Staatsziel. Der Mieter musste lediglich die Anlage besser gegen Sturm sichern und hier betont der Haus- und Grundbesitzerverein, dass Mieter vor der Installation auf jeden Fall erst mit dem Vermieter sprechen sollten. Auch sei der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sinnvoll, da auch bei guter Sicherung eine solche Anlage vielleicht doch irgendwann abstürzt und jemanden verletzt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Anlage keine optische Störung darstelle und leicht wieder zu entfernen ist.

Offen sei jedoch noch, wie die Installation einer solchen Anlage in Häusern mit Eigentumswohnungen bewertet werden könnte. Aber auch hier deute ein Verfahren in Bayern an, dass Balkon-Kraftwerke nicht ohne weiteres untersagt werden dürften, wie der Haus- und Grundbesitzerverein weiter informiert.

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