Pirmasens
Deshalb setzt sich der Oberbürgermeister für die Spielhallen ein
Vor allem eine Neuregelung in der nötigen Novellierung des Landesglücksspielgesetzes stört Zwick: Spielhallen müssen künftig einen Abstand von 500 Metern zu Schulen und Kindergärten einhalten und zusätzlich auch untereinander. Das könne derzeit keine der Spielhallen in Pirmasens erfüllen, beklagt Zwick. Vor allem eine Konzentration von Spielhallen wie am Walhalla und der oberen Hauptstraße wäre unmöglich. Die Schließung aller 13 Spielhallen wäre die Konsequenz, was den Verlust von Arbeitsplätzen mit sich ziehe, die überwiegend für ungelernte oder gering qualifizierte Arbeitnehmer geeignet seien. Gerade in Pirmasens mangele es an solchen Arbeitsgelegenheiten, und die Stadtspitze verweist auf die ohnehin schon hohe Arbeitslosenquote von mehr als elf Prozent.
Die Stadtverwaltung sorgt sich aber auch um die 1,7 Millionen Euro, die 2019 in die Stadtkasse über die Vergnügungssteuer aus den Spielhallen geflossen seien, wie der städtische Pressesprecher Maximilian Zwick auf Nachfrage mitteilt. Dazu kommen noch Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Zusätzlich gäbe es dann 13 weitere Leerstände in der Innenstadt, die nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht kurzfristig neu zu beleben wären.
Keine Spielhallen auf der grünen Wiese
In Pirmasens finden sich alle Spielhallen in der Innenstadt, was vom Stadtrat so gewollt ist, der im Innenstadtkonzept explizit Spielhallen vermerkt hat. Entsprechende Anfragen für Spielhallen beispielsweise an der Kreuzung von Zweibrücker Straße und B 270 wurden deshalb in der Vergangenheit immer abgelehnt.
Der Vorschlag von OB Zwick für die Novellierung des Landesglücksspielgesetzes sieht einen Bestandsschutz für Altbetriebe vor. „Die Stadt Pirmasens lehnt die vorgesehene Änderung im Hinblick auf den geforderten Mindestabstand ab“, betont Rathaussprecher Zwick, der sich vor allem an der Begründung der Landesregierung für die Novellierung stört. Mainz argumentiert mit dem Jugendschutz und fordert deshalb den Mindestabstand zu Schulen und Kindergärten. Das sei „realitätsfern“, meint Pressesprecher Zwick und verweist auf die schon geltenden strengen Regeln für die Betriebe. Unter anderem darf nur hinein, wer volljährig ist, es gibt keinen Alkohol, und die Zahl der Spielgeräte sei pro Spielhalle reduziert. „Aus Sicht der Stadt Pirmasens würde mit einer Schließung der Spielhallen das Problem nicht gelöst, sondern sogar eher noch verschärft. Denn nach Einschätzung der Verwaltung würde das Glücksspiel nur in die Illegalität oder das viel schlechter zu überwachende Internet verlagert“, erläutert Rathaussprecher Zwick die Argumentation der Stadt. Im Internet oder in Hinterzimmern könne Spielsucht nur schwer erkannt und bekämpft werden. Zwick verweist zudem auf die Kontrollen des Ordnungsamtes, bei denen in der Vergangenheit keine größeren Verstöße festgestellt worden seien.
Clauer: Betreiber verunsichert
Die Neufassung des Landesglücksspielgesetzes ist notwendig, da zum 1. Juli dieses Jahres ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft tritt und Grundsätze dieses neuen Vertrages in das Landesglücksspielgesetz eingearbeitet werden müssen. Bei einer Anhörung am 20. Januar im Innenausschuss sei beschlossen worden, mit der Verabschiedung bis Juni zu warten, was für den Pirmasenser Beigeordneten Denis Clauer keine gute Idee darstellt. Die Verschiebung führe bei den Spielhallenbetreibern zu einer großen Verunsicherung, kritisiert der Beigeordnete. Die Hängepartie berge viele praktische Probleme wie beispielsweise Kündigungsfristen für Mitarbeiter sowie für die angemieteten Räume und laufende Leasingverträge für die Automaten. Clauer fordert eine Übergangsfrist bis zum Dezember dieses Jahres.
