Pirmasens Börsennotierung ist ein Thema

Eine hundertprozentige Zustimmung gab es von der Hauptversammlung gestern für die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat der Wasga
Eine hundertprozentige Zustimmung gab es von der Hauptversammlung gestern für die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat der Wasgau AG bei den jeweiligen Entlastungsentscheidungen.

Es gibt für alles ein erstes Mal. Bei Hauptversammlung der Wasgau AG im vorigen Jahr mussten etwa 250 Aktionäre die Wasgauhalle auf dem Messegelände für 40 Minuten verlassen, weil ein – defekter – Rauchmelder Alarm schlug. Gestern gab es wieder eine Unterbrechung: Nach der Generaldebatte mussten die Aktionäre etwa eineinhalb Stunden auf die Beantwortung ihrer Fragen durch den Vorstand warten – so lange wie noch nie. Auslöser war die Frage eines privaten Aktionärs aus dem Main-Taunus-Kreis. Denn der interessierte sich für den Aufwand infolge der Börsennotierung – vor dem Hintergrund, dass nur sieben Prozent der Aktien in Streubesitz sind und das Handelsvolumen sehr gering sei. 93 Prozent der Aktien befinden sich in fester Hand: 53,10 Prozent bei der Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH in Annweiler (Familie Hornbach/Rewe Markt GmbH), 24,98 Prozent bei Edeka Südwest und 14,84 Prozent bei der Rewe Markt GmbH (Köln). Konkret fragte er nach, ob vor diesem Hintergrund auch das Thema Down- oder Delisting behandelt werde. Unter Delisting versteht man den Rückzug von der Börsennotierung, unter Downlisting eine Abstufung in ein anderes Börsensegment mit niedrigeren Anforderungen, zum Beispiel in Bezug auf die Publizitätspflichten. Interessant wären derartige Optionen etwa für Unternehmen, die infolge ihrer Börsennotierung einen relativ hohen Aufwand haben, die Möglichkeiten ihrer Kapitalmarktorientierung aber gar nicht (mehr) ausschöpfen. Es sei ein heikles Thema, räumte der Aktionär gleich ein. Womit er richtig lag, wie ihm Vorstandssprecher Niko Johns dann auch bescheinigte. Denn seine Frage löste hinter den Kulissen eine Recherche zu Rechtsfragen und mehr aus, die damit endete, dass das Unternehmen zunächst eine so genannte Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichte, also eine Schnellmeldung, bevor die Frage in der Versammlung beantwortet wurde. Für eine solche Meldung gibt es wiederum bestimmte Vorgaben, unter anderem eine bestimmte Wartezeit nach dem Absetzen der Meldung. Ein Grund für die lange Unterbrechung – und Beispiel für jene Pflichten, denen eine börsennotierte Aktiengesellschaft unterworfen sein kann. Ob nun die Wasgau AG künftig von ihrer Börsennotierung abrücken könnte, ist noch eine große Unbekannte. Denn geprüft werde derzeit „ergebnisoffen“, wie es in der von Vorstandssprecher Niko Johns später verlesenen Meldung heißt. Geprüft werde, heißt es da genau, „ergebnisoffen eine anwaltliche Ausarbeitung zu Veränderungen des regulatorischen Umfeldes und Reaktionsmöglichkeiten im Unternehmensinteresse, welche ein Delisting einschließen“. Mehr will Johns dazu nicht sagen – um keinen Spekulationen Raum zu geben. Zunächst soll außerdem der Aufsichtsrat in seiner nächsten Sitzung am 5. Oktober den Stand der Überlegungen des Vorstandes erfahren. Der Vorstand soll übrigens bis auf weiteres mit zwei Köpfen besetzt bleiben, teilte Aufsichtsratsvorsitzender Martin Küssner (Köln) mit. Nach dem Tod von Vorstandsmitglied Bernd Eberl im Februar führen nun Niko Johns (46) und Eugen Heim (49) das Unternehmen. An dessen Geschäftserfolg im Jahr 2016 nehmen nun auch die Aktionäre spürbar teil: Die Versammlung beschloss die vorgeschlagene Dividende von 24 Cent pro Aktie, 12 Cent waren es die letzten Jahre. Die Entwicklung sei zwar erfreulich, merkte der Vertreter der Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger an, aber die Ausschüttungsquote könnte noch höher liegen. Bisher, so Johns darauf, sei nur das Mindestmaß ausgeschüttet worden. Sie wollten aber eine Balance schaffen zwischen den verschiedenen Interessen und den Wettbewerbsbedingungen und daher von Jahr zu Jahr entscheiden. Sie wollten langfristig für das Unternehmen arbeiten.

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