Pirmasens
Aus Angst vor Killer im Keller: Pirmasenser versucht, Nachbarn zu ermorden
Es war ein ruhiger Januarabend in Pirmasens. Auf der Husterhöhe saßen zwei Nachbarn zusammen. Sie unterhielten sich über Geschichte, den Bau der Pyramiden vor Tausenden Jahren in Ägypten und über die zwei kleinen Kätzchen des einen. Die beiden Männer hatten Spaß, sie lachten gemeinsam. Dass sie 45 Jahre Altersunterschied trennen, spielte keine Rolle. Der Gastgeber und Besitzer der beiden Kätzchen ist 64 Jahre alt, sein junger Bekannter, der mit seiner Familie im gleichen Haus lebte, ist 19.
Als die beiden in Richtung Wohnungstür gingen, um sich zu verabschieden, ahnte der Ältere nicht, dass ihn dieser so harmlos wirkende Abend noch sehr lange begleiten wird. Sein junger Gast attackierte ihn aus dem Nichts, würgte ihn und versuchte, das Genick des 64-Jährigen zu brechen. Der Teenager wollte seinen Nachbarn töten.
Vermindert schuldfähig?
Seit Donnerstag beschäftigt sich das Landgericht Zweibrücken mit dem Fall. Die Staatsanwaltschaft hat den jungen Pirmasenser wegen versuchten Mordes angeklagt. Als er seinen Nachbarn von hinten packte, handelte er heimtückisch, heißt es in der Anklageschrift. Allerdings geht der Staatsanwalt davon aus, dass der 19-Jährige nur vermindert schuldfähig ist. Eine zu diesem Zeitpunkt akute paranoid-halluzinatorische Schizophrenie soll der Auslöser für den Mordversuch gewesen sein. Deshalb komme – im Falle einer Verurteilung – in Betracht, den Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. In einer solchen Klinik befindet er sich bereits jetzt in Behandlung.
Direkt zu Beginn des Prozesses sagte der 19-Jährige, dass er ein Geständnis ablegen wolle. Er räumte ein, dass er seinem 64-jährigen Nachbarn das Genick brechen wollte. Seine Gründe, die er nannte, offenbarten einen Einblick in die stark geschundene Psyche des jungen Mannes.
„Es lag Mordlust in der Luft“
Der Angeklagte sprach davon, dass er schon lange Angst um seine Familie habe. Er berichtete von Männern, die seine Eltern und Brüder töten wollen. Einer von ihnen sei ein Auftragskiller. Der 19-Jährige zeigte sich davon überzeugt, dass dieser Killer über eine längere Zeit im Keller des Mehrfamilienhauses auf der Husterhöhe gelebt habe. Dafür habe es klare Zeichen gegeben, erklärte der junge Pirmasenser vor Gericht: „Es lag Mordlust in der Luft. Das konnte man an den Raben erkennen, die ständig über das Haus flogen. Raben können spüren, wenn ein Mensch einen anderen töten will.“ In diese Pläne sei auch sein 64 Jahre alter Nachbar verwickelt. Deshalb habe er Anfang Januar einen Entschluss gefasst: „Ich muss ihn ausschalten.“
Der Vorsitzende Richter Michael Schubert fragte den Angeklagten, woher er wusste, dass sein Nachbar an den Plänen beteiligt war. „Er hat mir zwei Zigaretten gegeben“, antwortete der 19-Jährige und erklärte, dass eine Zigarette für ein Leben stehe. Ist sie aufgeraucht, verliert jemand sein Leben. „Deshalb wollte ich ihn vorher töten“, so der Angeklagte.
Immer noch Angst um Familie
An besagtem Abend in der Wohnung des Opfers, dem 19. Januar, habe er die Gelegenheit spontan genutzt, um seinen Plan in die Tat umzusetzen. „Als es Zeit war, zu gehen, stand ich hinter ihm und habe ihn in einen Würgegriff genommen. Ich bin heimtückisch von hinten auf ihn losgegangen“, schilderte er der Kammer. Er habe den 64-Jährigen mit dem Angriff überraschen wollen, sagte er und ergänzte: „Ich wolle es schnell und leise machen, damit es keiner mitbekommt.“
In der Wohnung habe der junge Mann eine Mordlust verspürt. Dieses Gefühl könne er nicht beschreiben, sagte er. „Ich habe nur daran gedacht, ihn umzubringen.“
Angst um seine Familie habe er immer noch. „Die Sache ist noch nicht geklärt. Die Killer warten ab, wie das Verfahren ausgeht. Ich will nicht, dass meiner Familie etwas passiert – ich will Zeugenschutz für sie!“, forderte der 19-Jährige.
Nicht wie im Hollywood-Film
Dass der 64-jährige Nachbar des Angeklagten den Abend überlebt hat, hat er anderen aufmerksamen Hausbewohnern zu verdanken. Der Rentner erinnerte sich vor Gericht an die Tat: „Ich kenne den jungen Mann. Wir haben uns öfter unterhalten, haben uns gut verstanden. Er war immer sehr freundlich.“ Doch in einem Moment änderte sich alles. „Ich ging vor Richtung Haustür. Auf einmal sagt er: ,Jetzt bring’ ich dich um.’ Er hat mir den Arm um den Hals gelegt und versucht, meinen Kopf mit Gewalt ruckartig umzudrehen – das geht zum Glück nicht so einfach wie in den Hollywood-Filmen“, berichtete der Mann dem Gericht.
Er habe umgehend laut um Hilfe gerufen. Kurz darauf habe er schon Leute vor der Wohnung gehört, die versuchten, die Tür einzutreten. „Ich hatte Todesangst“, sagte der 64-Jährige. Mit letzter Kraft habe er es geschafft, sich hochzuziehen und die Türklinke zu erreichen. „Als die Tür aufging, wusste ich, jetzt wird mir geholfen“, ergänzte er. Ein anderer Nachbar schaffte es schließlich, den 64-Jährigen aus dem Griff des Angeklagten zu befreien.
Lange mit Angstzuständen zu kämpfen
Der Angriff hat bei dem Rentner vor allem psychisch Spuren hinterlassen. „Ich kann mir das bis heute nicht erklären. Das kam komplett aus heiterem Himmel. Das Kopfkino, fast umgebracht zu werden, nur weil ich ein guter Mann bin, lässt mich nicht los“, gab der Mann Einblicke in sein Seelenleben. Er habe in dem 19-Jährigen immer einen sympathischen Jungen gesehen und sich gerne Zeit genommen, wenn sein junger Nachbar Redebedarf hatte.
Nach der Tat habe der 64-Jährige lange mit Angstzuständen zu kämpfen gehabt. Inzwischen ginge es ihm aber wieder besser: „Ich habe es geschafft, mich aus dem Loch herauszuziehen.“ Durch den Prozess und seine Zeugenaussage seien die Erinnerungen allerdings noch einmal hochgespült worden. Immer wieder zitterte seine Stimme und ihm kamen die Tränen, als er dem Gericht von seinem Überlebenskampf berichtete. Die Mutter des Angeklagten, die den Prozess aus dem Zuschauerbereich verfolgte, quittierte die Aussagen des Mannes mit Zwischenrufen. Sie bezeichnete ihn als „guten Schauspieler“, was ihr eine Ermahnung des Vorsitzenden Richters einbrachte.
Für den Prozess sind noch drei weitere Verhandlungstage angesetzt: Freitag, 12., Donnerstag, 18., und Freitag, 19. Juni. Die Sitzungen beginnen jeweils um 9 Uhr am Zweibrücker Landgericht.