Pirmasens Amtsgericht: Mit Drohkulisse zum Sex gezwungen

Das Amtsgericht hat einen 47-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt.
Das Amtsgericht hat einen 47-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt.

Wegen Vergewaltigung in drei Fällen hat das Pirmasenser Schöffengericht einen 47-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt – mehr als vom Staatsanwalt beantragt. Es war ein untypischer Fall.

Kennengelernt hatten sich der Angeklagte und das Opfer in einer Spielothek, in der die 40-Jährige angestellt und der 47-jährige Gast war. Der Mann sei nett gewesen, man habe sich angefreundet und miteinander geredet, auch über Probleme, erzählte die Frau. Die Mitarbeiter der Spielothek hätten gewusst, dass er finanziell nicht gut aufgestellt war. Sie hätten sogar einmal zusammengelegt, damit er sich Essen, Trinken und Tabak kaufen konnte. Und sie habe ihm von ihrem Geld mal Waren, mal Geld gegeben; etwa 500 Euro, schätzte sie. Teils habe sie es ihm auch nach Hause gebracht, weil er angeblich zu schwach gewesen sei, Treppen zu laufen.

Aber als es ihr selbst finanziell schlechter ging und sie ihn weniger unterstützt habe, da habe der Mann sein Verhalten geändert. Er habe geäußert, sein Kopf gebe keine Ruhe und sei am Durchdrehen, dann müsse er jemandem etwas antun. Mit anderen Gästen habe er über Messerangriffe gesprochen und darüber geredet, jemandem eine Kugel in den Kopf zu schießen, erzählte die 40-Jährige.

Tägliche Drohungen per Whatsapp

Schließlich habe sie täglich über Whatsapp oder persönlich Drohungen von ihm bekommen: Er würde ihren Freund, ihren Ex-Mann und ihren Stiefvater verletzen oder umbringen. Der 47-Jährige habe davon gesprochen, sein Kopf würde Ruhe geben, wenn er eine Freundin hätte, dann wäre er abgelenkt. Sie habe gedacht, wenn sie ihn befriedige, dann hätte sie ein paar Tage Ruhe. Denn sie habe seine Drohungen ernst genommen. „Damals hatte ich nur Angst“, sagte sie. Deshalb habe sie es schließlich getan.

„Er hat mich nicht gezwungen. Es war nur in meinem Kopf drin: Dann hast du wieder zwei bis drei Tage Ruhe“, sagte sie. Er habe ihr auch nicht gedroht. Sie habe nur Angst gehabt, weil er gesagt habe, er könne „täglich Leute schicken zu meinem Freund, Ex-Mann, Stiefvater und mir Videos schicken“. Sie habe das so empfunden: Wenn er keine Entspannung im Kopf bekomme, dann würde das passieren.

Geekelt und geschämt

Aber als er geäußert habe, er stehe vor dem Haus und warte, bis ihr Stiefvater herauskomme, da sei sie zur Polizei. Aber der Polizei habe sie nicht alles erzählt, gestand sie. Sie habe sich vor sich selbst geekelt und sich geschämt. Es sei unter anderem mehrfach zum Geschlechtsverkehr mit dem Mann gekommen.

Der Angeklagte hatte seinen Kopf während der Vernehmung der Zeugin deutlich abgewendet. Und er erzählte etwas anderes: Sie habe ihm einmal 50 Euro geliehen, die er aber zurückgegeben habe. Zweimal habe sie Lebensmittel für ihn miteingekauft. Das habe sie ihm angeboten, falls er knapp bei Kasse wäre. Und die Spielotheken-Angestellte sei zum Kaffeetrinken in seine Wohnung gekommen. Dreimal habe er ausschließlich Oralverkehr mit der „Dame“ gehabt. Für Geschlechtsverkehr habe sie keine Zeit gehabt. Dann war nichts mehr. Warum die Frau zur Polizei gerannt sei, erklärte er so: Andere hätten Witze über seine Vergangenheit gemacht. Da habe sie Angst bekommen.

Familiengericht spricht Kontaktverbot aus

Er habe „Respekt vor Menschen und Tieren“ hatte er sich als Gutmensch charakterisiert. Aber sein Vorstrafenregister mit sieben Einträgen sagte etwas anderes aus: Betrug, gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung und Bedrohung waren ihm nicht fremd. Vor dem Familiengericht hatte die 40-Jährige im Dezember 2021 ein Kontaktverbot gegen den 47-Jährigen erwirkt. Und im August 2022 hatte das Amtsgericht ihn wegen der Bedrohungen zu einer Geldstrafe verurteilt. Die seien nicht ernst gemeint gewesen, sagte er beim Prozess.

Das Schöffengericht glaubte der Frau. Sie sei „sehr naiv“ und auf ihn hereingefallen, erläuterte der Richter. Durch tägliche Drohungen habe er ein Klima von Drohungen geschaffen, aus der die Zeugin nicht mehr herausgekommen sei, argumentierte der Staatsanwalt argumentiert. Der Verteidiger hingegen konnte das Verhalten der Frau nicht nachvollziehen. Er hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte wird die nächste Zeit im Gefängnis verbringen. Denn das Gericht erließ einen Haftbefehl gegen ihn wegen Fluchtgefahr, da er noch Verwandte im Ausland habe. Nach eigenen Angaben würde ihm dort der Wehrdienst drohen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr zum Thema
x