Pirmasens
45-Jähriger muss wegen Bagatelldelikten ins Gefängnis
Der erste Fall soll sich laut Anklage so zugetragen haben: Im August 2025 hatte der 45 Jahre alte Angeklagte im Putzraum eines Mehrfamilienhauses eine Reparatur an einer Wasserleitung durchgeführt und anschließend den Raum verschlossen. Den Schlüssel legte er auf dem Stromkasten ab. Dabei fiel besagter Schlüssel hinter den Stromkasten und der Mann kam nicht mehr an ihn heran. Deswegen trat er die Tür zum Putzraum ein, wobei ein Schaden von 1500 Euro entstanden sein soll.
Dem trat der 45-Jährige vor Gericht entgegen: Er habe die Latten der Holztür mit Nägeln selbst repariert. Sie funktioniere wieder, sagte er. Da dem Gericht kein Kostenvoranschlag und auch kein Foto der Beschädigung vorlag, glaubte es dem Mann. Die Tat begründete er damit, dass er Sorge gehabt habe, dass die Bewohnerin kein Wasser bekommen könnte.
Mann schon vorbestraft
Dies war aber nicht die einzige Tat, weswegen der 45-Jährige vor Gericht stand. Er hatte zudem in seiner Wohnung 0,38 Gramm Amphetamin verwahrt. Einen Monat später steckte er in einem Einkaufsmarkt einen Bluetooth-Lautsprecher für 25 Euro ein, ohne ihn zu bezahlen. Die Ware habe er aber zurückgegeben, betonte der Mann.
Das Amtsgericht hat den 45-Jährigen wegen Sachbeschädigung, Diebstahls und Drogenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Bei den Taten hatte es sich zwar um Bagatelldelikte mit geringem Schaden gehandelt, aber der Mann war mehrfach vorbestraft, deswegen auch bereits in Haft. Zudem stand er unter Bewährung.
Zudem schien dem Gericht das Alkoholproblem des Mannes größer zu sein, als er während der Verhandlung zugab. Eine positive Sozialprognose sah das Gericht daher zurzeit nicht und setzte die Strafe nicht zur Bewährung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.