Pirmasens
Öffnung von Einbahnstraße für Radler: Verwaltungsgericht weist Klage ab
Der Windsberger Radaktivist Dennis Schneble arbeitet seit mehreren Jahren schon an der Öffnung der Schillerstraße für Radler im Gegenverkehr. Über die Schillerstraße könne der Radler die gefährliche und unübersichtliche Route über die Kreuzungen von Lemberger, Landauer und Charlottenstraße umgehen, so seine Begründung. Die Kreuzung sieht auch die Stadtverwaltung als Problem an.
Schnebles Anliegen war bereits Thema in Verkehrsausschuss und Verkehrsschau und wurde bisher abgelehnt mit der Begründung, dass rein rechtlich eine Einbahnstraße nur für Radler in beiden Richtungen befahrbar sein kann, wenn diese in einer Tempo-30-Zone liege. Für Pirmasens seien Konzepte für Tempo-30-Zonen und den Radverkehr erstellt worden und kämen am 24. April zur Beschlussfassung in den Stadtrat. Danach könne man an die Ausweisung weiterer Bereiche für Tempo 30 gehen und auch Einbahnstraßen für Radler öffnen.
Richter nehmen zu möglicher Öffnung Stellung
Der Windsberger wollte sich nicht weiter vertrösten lassen und klagte gegen die Ablehnung seines Antrags. Das Verwaltungsgericht Neustadt lehnte die Klage ab. Unter anderem sei die Klage nicht zulässig, weil die Einbahnstraße Bestandskraft habe. Auch sei nicht erkennbar, wie die Nichtöffnung das Eigentum und die Gesundheit des Klägers gefährde.
Die Richter setzten sich aber mit der Möglichkeit einer Öffnung der Straße in beiden Richtungen für Radler auseinander. Dabei sieht das Verwaltungsgericht die vorherige Ausweisung als Tempo-30-Zone als sinnvoll an, da bei dieser Geschwindigkeit sowohl Autofahrer als auch Radfahrer genügend Zeit hätten, um aufeinander zu reagieren. Im Tempo-30-Konzept der Stadt ist die Schillerstraße als Tempo-30-Zone vorgesehen. Das Konzept soll jedoch zunächst in den Vororten umgesetzt werden.
Schneble von Urteil enttäuscht
Die Verwaltung betonte in dem Gerichtsverfahren, dass sie nicht grundsätzlich gegen die Öffnung sei. Grundsätzlich sei vorgesehen, den Radverkehr in Einbahnstraßen in beiden Richtungen freizugeben. „Die Schillerstraße werde prioritär geprüft und bis August 2023 über eine Öffnung für den Radverkehr entschieden“, ist dem Urteil zu entnehmen. Dem Vorschlag des Gerichts, das Verfahren bis Ende August ruhend zu stellen, hat der Kläger allerdings widersprochen.
Schneble zeigte sich enttäuscht vom Urteil. „Einen wesentlichen Kern meiner Klage bildete unter anderem die Frage, ob der Staat willkürlich Verbote erlassen darf und deren Fortbestand dann teils auch über 40 oder 50 Jahre lang nicht von sich aus ständig überprüfen muss“, erläuterte Schneble im Nachgang zum Gerichtsverfahren. „Das Gericht hielt es gar nicht erst für nötig, sich mit dieser Frage inhaltlich auseinanderzusetzen; es fungierte während des gesamten Verfahrens einzig als Anwalt und Vormund der Verwaltung“, so der Windsberger, der keine Rechtsmittel einlegen will.