Pfalz-Ticker Zwölf Polizeizugriffe auf Gastro-Gästelisten alle ohne richterlichen Beschluss
Die zwölf Zugriffe der Polizei in Rheinland-Pfalz auf Corona-Gästelisten in der Gastronomie und bei anderen Betrieben erfolgten alle ohne einen richterlichen Beschluss. Dies sei durch die Strafprozessordnung gedeckt, sagen sowohl das Innenministerium als auch die Staatskanzlei in Mainz, da es sich bei den zwölf Fällen nicht um die Beschlagnahmung der Listen gehandelt habe. Sofern Geschäftsinhaber der Polizei die Listen freiwillig überließen oder den Beamten Einblick gewährten, sei kein richterlicher Beschluss nötig.
Bei Anfangsverdacht einer Straftat
Die öffentliche Aussage von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) diese Woche zum Thema war jedoch anders zu verstehen. In einer Pressekonferenz zusammen mit der Gewerkschaft der Polizei zum Auftreten der Polizei bei den Krawallen in Stuttgart und Frankfurt hatte sie auf eine Journalistenfrage zu verstehen gegeben, dass die Polizei bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat immer Zugriff auf die Listen habe, dass dieser aber in Rheinland-Pfalz immer mit einem richterlichen Beschluss einhergehe.
„Unscharfe“ Äußerung der Ministerpräsidentin?
Die Staatskanzlei sagte am Freitag auf Nachfrage, dass die Aussagen Dreyers zur Notwendigkeit eines richterlichen Beschlusses nach außen womöglich „unscharf“ gewesen seien. Dreyer habe sich klar auf Beschlagnahmungen und „Gefahr im Verzug“ bezogen. Den Begriff Beschlagnahmung hatte sie jedoch nach RHEINPFALZ-Informationen nicht verwendet. Ein Richter sei nicht einzuschalten, wenn sich Beamte Zugang zu Personendaten aus den seit der Corona-Krise vorzuhaltenden Kontaktlisten verschaffen wollen und Gastwirte ihnen diese Daten freiwillig zur Verfügung stellen.