Pfalz-Ticker Polizeizugriff auf Gästelisten: Ein Dutzend Fälle in Rheinland-Pfalz

Die Restaurants müssen die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen.
Die Restaurants müssen die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen.

In Rheinland-Pfalz haben Polizeidienststellen die Corona-Gästelisten von Restaurants bisher in rund einem Dutzend Fällen für strafrechtliche Ermittlungen genutzt. Dabei sei es überwiegend um Gewalt- und Sexualdelikte gegangen, sagte am Montagabend die Sprecherin des Mainzer Innenministeriums Sonja Bräuer. Unter anderem der Landesdatenschutzbeauftragte und der rheinland-pfälzische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA sehen den Zugriff der Polizei auf diese Listen kritisch.

Ministerium: Kein örtlicher Schwerpunkt

Auf der Grundlage der durch den Bundesgesetzgeber verabschiedeten Strafprozessordnung könne die Polizei auf solche Listen zurückzugreifen, sagte dagegen Bräuer. Eine Abfrage bei den Polizeibehörden des Landes habe ergeben, dass hiervon aber bislang nur in Einzelfällen und ohne örtlichen Schwerpunkt Gebrauch gemacht worden sei. Einer Zahl von fast 110.000 Straftaten im ersten Halbjahr 2020 in Rheinland-Pfalz stehe rund ein Dutzend Fälle gegenüber, in denen die Polizei die von der Gastronomie erfassten Kontaktdaten der Gäste genutzt habe.

Am Dienstag Thema im Kabinett

Nach Angaben der Ministeriumssprecherin wird sich am Dienstag das rheinland-pfälzische Kabinett mit diesem Thema beschäftigen. Seit der Wiederöffnung der Gastronomie in Rheinland-Pfalz am 13. Mai sind Wirte verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste mit Datum und Uhrzeit zu erfassen. Die Angaben müssen einen Monat aufgehoben und dann vernichtet werden.

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