Verbraucher Wo und wann gibt es Feuerwerk zu kaufen?

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In den vergangenen Jahren gab es in Deutschland ein Böllerverbot und Einschränkungen beim Verkauf. Grund war das Coronavirus. In diesem Jahr gibt es in vielen Städten weiterhin ein Verbot für Feuerwerk, dennoch gibt es Böller in diversen Discountern und Supermärkten zu kaufen. Doch wo genau?

Bei Aldi Süd gibt es bereits ab Donnerstag erste Feuerwerksartikel wie Tischfeuerwerk zu kaufen. Laut „Südwest Presse“ gibt es ab dem 19. Dezember auch größere Feuerwerkskörper wie Raketen und Pyrotechnik. Ähnlich sieht es bei Kaufland aus. Hier soll es diverse Feuerwerkskörper geben. Das Prospekt ist bereits online.

Bei Lidl startet der normale Feuerwerksverkauf bundesweit am 29. Dezember. Das teilte das Unternehmen auf seiner Facebook-Seite mit. Auch die Supermarktketten Rewe und Netto wollen Feuerwerk in sein Angebot aufnehmen. Auch hier soll der Verkauf Ende Dezember starten. Penny Österreich hatte erklärt, keine Feuerwerkskörper verkaufen zu wollen. Wie Penny Deutschland es mit dem Verkauf handhaben möchte, ist aber noch unklar.

Verkauf erst ab 18 Jahren

Die deutschen Feuerwerkshersteller erwarten nach zwei Corona-Wintern in diesem Jahr wieder ein gutes Silvestergeschäft: Viele Unternehmen würden bereits keine Vorbestellungen mehr annehmen, da sie entweder ausverkauft seien oder keine Kapazitäten mehr beim Transport hätten, sagte Ingo Schubert, Vorsitzender des Bundesverbands für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Wir spüren bei vielen Menschen, dass sie den bunten Silvesterbrauch sehr vermisst haben. Da ist der Wunsch, etwas nachzuholen.“

Beim Kauf und Verkauf von Feuerwerkskörpern gelten strenge Regeln, obwohl dieses Jahr kein grundsätzliches Böllerverbot herrscht. So darf Feuerwerk nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember an Privatpersonen verkauft werden. Außerdem sollten Käufer darauf achten, dass auf der Verpackung von Böllern und Raketen die CE-Kennzeichnung steht.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, worunter größere Raketen und Pyrotechnik fallen, erfolgt ausschließlich an Personen über 18 Jahre. Feuerwerk der Art F1, wie Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk, darf an Personen ab 12 Jahren verkauft werden.

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