Venningen Weingut muss Wohnmobilstellplätze sperren

Bis zu drei Wohnmobilstellplätze sind genehmigungsfrei. Bei weiteren Gästen greift die Campingplatzverordnung.
Bis zu drei Wohnmobilstellplätze sind genehmigungsfrei. Bei weiteren Gästen greift die Campingplatzverordnung.

Ab Frühjahr rollen wieder verstärkt Wohnmobile durch das Land, dann insbesondere auch durch die Südpfalz. Das Venninger Weingut Jung hat zwar ausreichend Platz für heranrollende Gäste aus nah und fern. Doch die Kreisverwaltung untersagt den Betreibern, Wohnmobilisten anzunehmen – seit mittlerweile einem halben Jahr. Ein Mitarbeiter der Bauabteilung hatte mitbekommen, dass auf dem Gelände der Betreiber mehr als drei Wohnmobile stehen, obwohl sie keine Genehmigung dafür haben. Die Behörde ließ die ausgewiesene Fläche deshalb sperren. Mittlerweile hat die Familie Jung zwar Forderungen der Verwaltung erfüllt, weiß aber noch nicht, ob und wann sie Reservierungen wieder annehmen kann. Der Kreis verweist auf fehlende Unterlagen, um darüber entscheiden zu können. Dass sie wegen eines Vergehens belangt werden, sei nachvollziehbar, teilen die Jungs gegenüber der RHEINPFALZ mit. Aber dass sie so lange daran zu knabbern haben, sei mehr als ärgerlich.

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