DEUTSCHLANDTICKET Verwirrung um das 49-Euro-Ticket

Wer das Deutschlandticket als Chipkarte haben möchte und sein Abo etwa für eine Karte ab 60 bisher bei der DB hat, hat nun schle
Wer das Deutschlandticket als Chipkarte haben möchte und sein Abo etwa für eine Karte ab 60 bisher bei der DB hat, hat nun schlechte Karten.

Wer eine Jahreskarte des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) hat und damit bisher Kunde der Deutschen Bahn (DB) ist, hat ein Problem, wenn er auf das neue Deutschlandticket umsteigen und dies nicht als Handy-Ticket haben will.

In vielen Fällen bietet das Deutschlandticket vor allem wegen der bundesweiten Gültigkeit und des niedrigeren Preises attraktivere Konditionen als die bisherige VRN-Jahreskarte. In diesen Fällen ist zu erwarten, dass die Kunden auf das Deutschlandticket umsteigen wollen. Der VRN ist schon seit einiger Zeit bemüht, ein möglichst reibungslosen Umsteigen seiner Stammkunden zu organisieren und insbesondere die Situation zu vermeiden, dass bisherige Stammkunden ihr Abo kündigen müssen. Das gelingt offenbar auch in aller Regel bei den Kunden, die ihre Jahreskarte bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) haben.

Anders sieht es bei den Kunden aus, die ihr Jahreskarten-Abo bei der Deutschen Bahn (DB) haben. Sie haben ein Schreiben der DB erhalten, das für große Irritationen sorgt. Vom VRN kommt scharfe Kritik am Verhalten der DB. Der Verkehrsverbund schreibt dazu: „Leider müssen wir aktuell feststellen, dass die Deutsche Bahn sich nicht an die im VRN beschlossenen kundenfreundlichen Regelungen gebunden fühlt. Die DB Vertrieb GmbH hat Ihre VRN-Kunden angeschrieben und aufgefordert, sich für das neue Deutschlandticket auf einem Portal anzumelden. Das Portal lässt dann ausschließlich nur das Smartphone als Ausgabemedium zu. Diese Vorgehensweise der DB Vertrieb ist nicht mit dem VRN abgestimmt und liegt auch nicht im Interesse der Verantwortlichen von DB Regio hier vor Ort. DB Vertrieb agiert hier bundesweit einheitlich und möchte gezielt die Kunden auf das Medium Smartphone zwingen.“ Nähere Informationen dazu, was die betroffenen Kunden nun tun können, finden Sie hier.

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