München Vergewaltigungsvorwurf: Anklage gegen Dieter Wedel

Dieter Wedel gehört zu den bekanntesten Regisseuren Deutschlands in den vergangenen Jahrzehnten.
Dieter Wedel gehört zu den bekanntesten Regisseuren Deutschlands in den vergangenen Jahrzehnten.

Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel (81) wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung erhoben. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Wedel hat die Vorwürfe bestritten.

Es geht um einen Vorwurf aus dem Sommer 1996. Die Schauspielerin Jany Tempel gibt an, Wedel („Der große Bellheim“, „Der Schattenmann“) habe sie damals in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen. Damals, im Alter von 27 Jahren, habe sie für eine Rolle vorsprechen wollen. Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin sowie Kalendereinträge als Beweismittel an.

Weder Tempel noch ihr Anwalt Alexander Stevens wollten sich zunächst zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft äußern. Dafür meldete sich Wedels Anwältin Dörthe Korn mit scharfer Kritik zu Wort: „Das Ermittlungsverfahren, das von einer fast beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung eingeleitet und begleitet wurde, dauert seit mehr als drei Jahren an, ohne dass sich in dieser Zeit durchgreifende neue Gesichtspunkte zur Belastung unseres 81-jährigen Mandanten ergeben haben“, sagte die Rechtsanwältin aus der Kanzlei von Peter Gauweiler am Freitag laut Mitteilung.

Vorwürfe 2018 veröffentlicht

Die Vorwürfe wurden Anfang 2018 bekannt. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel im „Zeit-Magazin““, sie in den 90er Jahren sexuell bedrängt zu haben. Von 2002 bis zum Sommer 2014 leitete Wedel die Nibelungenfestspiele in Worms. Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.

Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin sowie Kalendereinträge als Beweismittel an. Auch Wedel selbst soll sich demnach 2019 zu den Vorwürfen geäußert haben. Wie genau, das ließ die Staatsanwaltschaft offen.

Laut Anklage soll er „zu einem nicht mehr genau bestimmbaren Zeitpunkt zwischen Juni und Oktober 1996, vermutlich Ende Oktober 1996“ die damals 27 Jahre alte Schauspielerin Jany Tempel in einem Münchner Luxushotel vergewaltigt haben. Sie soll sich dort zu einem Vorstellungsgespräch mit Wedel getroffen und mit ihm gemeinsam eine erotische Szene gelesen haben. Dabei soll Wedel, so die Staatsanwaltschaft, „den Entschluss gefasst haben, Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten zu vollziehen und dabei etwaigen Widerstand gegebenenfalls mit Gewalt zu überwinden“. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung soll er sie dann vergewaltigt haben.

Gigant der deutschen Filmbranche

Der Regisseur gilt als ein Gigant in der deutschen Film- und Fernsehbranche. In den 1990er Jahren ging kaum etwas ohne ihn. Er hat Kultfilme geschaffen wie die Mehrteiler „Der Schattenmann“ oder „Der große Bellheim“.

Das Geschehen liege fast 25 Jahre zurück, betonte Wedels Anwältin. „Der Tatvorwurf beruht letztlich allein auf der Behauptung der Nebenklägerin, die diese gegenüber einem Presseorgan unter dem Vorbehalt machte, dass die angebliche Tat verjährt sei und die Wahrheit ihrer Beschuldigung nicht mehr in einem Gerichtsverfahren überprüft werden dürfe.“

Die Wedel vorgeworfene Tat ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen einer Änderung des Strafgesetzbuches aus dem Jahr 2015 noch nicht verjährt. Die Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten beträgt laut Staatsanwaltschafts-Sprecherin Anne Leiding in der Regel 20 Jahre. Somit wäre die mutmaßliche Tat erst im Jahr 2019 verjährt gewesen – ein Jahr nach Aufnahme der Ermittlungen. „Durch die Aufnahme der Ermittlungen im Jahr 2018 wurde die Verjährung unterbrochen“, sagte Leiding.

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