Impfpflicht Ungeimpften in Pflege und Gesundheit droht Tätigkeitsverbot

Der Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes geht momentan davon aus, dass im Schnitt bei 5 bis 10 Prozent d
Der Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes geht momentan davon aus, dass im Schnitt bei 5 bis 10 Prozent der Beschäftigten in Gesundheit und Pflege kein eindeutiger Impf- oder Genesenennachweis vorliegt.

Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die bis Mitte März keinen eindeutigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Ämter können nach einer Prüfung ein Beschäftigungsverbot gegen die Betroffenen aussprechen. Das hat Folgen fürs Gehalt.

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