Impfpflicht Ungeimpften in Pflege und Gesundheit droht Tätigkeitsverbot
Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die bis Mitte März keinen eindeutigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Ämter können nach einer Prüfung ein Beschäftigungsverbot gegen die Betroffenen aussprechen. Das hat Folgen fürs Gehalt.
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