Rheinland-pfalz Statistisches Landesamt: 2020 mehr Prüfungen von Kindeswohlgefährdung

Beinahe 9180 Mal haben die rheinland-pfälzischen Jugendämter im vergangenen Jahr eine Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung getr
Beinahe 9180 Mal haben die rheinland-pfälzischen Jugendämter im vergangenen Jahr eine Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung getroffen.

Beinahe 9180 Mal haben die rheinland-pfälzischen Jugendämter im vergangenen Jahr eine Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung getroffen. Im Vergleich zu 2019 bedeutet das eine Zunahme von 440 Fällen, also von etwa fünf Prozent, wie das Statistische Landesamt am Dienstag in Bad Ems mitteilte. Den Angaben zufolge wurde damit ein neuer Höchststand seit Einführung der Statistik über die Gefährdungseinschätzungen im Jahr 2012 erreicht. Die Überprüfungen hatten 2020 zudem oftmals gezeigt, dass Handlungsbedarf bestand: „In jedem dritten Fall (3088) stellten die Behörden im Ergebnis eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung in Form von Vernachlässigung, körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt fest“, teilten die Statistiker weiterhin mit.

Anzahl der Prüffälle um fast 200 gestiegen

Mit einem Plus von fast 200 Fällen im Vergleich zu 2019 sei die Anzahl der Prüfungen gestiegen, in denen abschließend zwar keine Gefahr für das Kindeswohl vorlag, die Experten jedoch weiteren Bedarf für Beratungs- und Unterstützungsangebote sahen. „Jedes dritte Verfahren – landesweit 3242 Fälle – wurde entsprechend abgeschlossen. Nimmt man die bestätigten Kindeswohlgefährdungen hinzu, bestand letztlich in fast 70 Prozent aller anfänglichen Verdachtsfälle eine Notwendigkeit zu handeln“, heißt es vom Statistischen Landesamt.

Im Vergleich zu 2019 hat sich die Zahl der gemeldeten Verfahren – „möglicherweise beeinflusst durch die Lockdowns und temporäre Schließungen von Einrichtungen“ – sehr unterschiedlich entwickelt. Deutlich zugenommen haben demnach etwa anonyme Meldungen (plus 25 Prozent) und Meldungen durch Beratungsstellen (plus 21 Prozent) sowie Bekannte und Nachbarn (plus 17 Prozent). Einrichtungen der Erziehungshilfe (minus 25 Prozent) oder auch Kitas und Tagespflegepersonen (minus 9 Prozent) hätten indes 2020 deutlich weniger Verfahren als im Vorjahr in Gang gesetzt, hieß es.

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