Rheinland-Pfalz Rechnungshof: Fraktionen sollen keine Wahlwerbung betreiben
Kugelschreiber, Empfänge, Autogrammpostkarten – der Rechnungshof Rheinland-Pfalz (Speyer) hat den Fraktionen im Landtag eine lange Liste von Ausgaben vorgelegt, die nicht der parlamentarischen Arbeit dienten und bei denen das Geld der Steuerzahler nicht sachgerecht ausgegeben wurde. Der am Donnerstag dem Landtag vorgelegte routinemäßige Prüfbericht bezieht sich auf die vergangene Wahlperiode von 2011 bis 2016 und auf die damals im Landtag vertretenen Fraktionen von SPD, CDU und Grünen. Für die erste Hälfte der noch laufenden Wahlperiode – dann zusätzlich mit den Fraktionen von FDP und AfD – ist nach Angaben eines Sprechers frühestens Ende nächsten Jahres mit einem Prüfbericht zum Finanzgebaren der Fraktionen zu rechnen.
Angesichts der kommenden Landtagswahl im März 2021 mahnte der Landesrechnungshof, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen „keine Wahlwerbung für eine Partei sein“ dürfe. Hier sei gerade auch im Verhältnis zu den nicht im Parlament vertretenen Parteien der Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten. Daher müsse sich die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen auf die sachliche Unterrichtung über die parlamentarische Arbeit im Landtag beschränken.
Bei zahlreichen beanstandeten Ausgaben wurde das Geld nach Gesprächen zwischen Fraktion und Rechnungshof an den Landtag zurücküberwiesen.