Tiergarten-Mord Lebenslange Haft für Angeklagten

Im Kriminalgericht Berlin-Moabit fiel das Urteil.
Im Kriminalgericht Berlin-Moabit fiel das Urteil.

Im Prozess um einen mutmaßlichen russischen Auftragsmord im Kleinen Tiergarten in Berlin ist der Angeklagte am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht sah es als erwiesen an, dass der russische Staatsbürger im August 2019 einen tschetschenischstämmigen Georgier in dem Park in der Hauptstadt erschossen hatte. Der Fall belastet auch die deutsch-russischen Beziehungen schwer. Die Richter erkannten zusätzlich auf die besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Das Urteil entsprach der Forderung der Bundesanwaltschaft, die wegen der besonderen Bedeutung des Falls die Ermittlungen und die Anklage übernommen hatte. Nach Überzeugung der Behörde handelte es sich um einen Mordanschlag im Auftrag staatlicher russischer Stellen. Die Verteidigung des Beschuldigten hatte einen Freispruch gefordert.

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