Rheinland-Pfalz Landtag verbietet AfD-Wahlstudio in Fraktionsräumen

Das Wahlstudio der AfD im Raum der Landtagsfraktion.
Das Wahlstudio der AfD im Raum der Landtagsfraktion.

MAINZ. Die rheinland-pfälzische AfD darf kein Wahlstudio in den Kellerräumen des Abgeordnetenhauses des Mainzer Landtags betreiben. Das teilte Landtagssprecher Marco Sussmann am Freitag mit.

Die Einrichtung eines Studios für den digitalen Wahlkampf in den Fraktionsräumen widerspreche „zwingenden verfassungsrechtlichen Vorgaben“, hieß es in der am Nachmittag verbreiteten Stellungnahme. Für alle staatlichen und öffentlichen Stellen gelte im Zusammenhang mit Wahlkämpfen ein Gebot strikter Zurückhaltung. Die AfD-Fraktion habe die Landtagsverwaltung nicht über die Nutzung ihres Fraktionsraums als Wahlstudio informiert, heißt es.

Erst aus der Zeitung davon erfahren

Die Landtagsverwaltung habe erst durch Zeitungsberichte davon erfahren. Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) habe daraufhin den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags mit einer Expertise beauftragt. Die Wissenschaftler kamen zu dem Schluss, dass diese Nutzung nicht möglich sei. Die AfD-Fraktion sei nun aufgefordert worden, die Nutzung der Fraktionsräume für ein digitales Studio einzustellen. Am Donnerstag hatte die Partei unter dem Landesvorsitzenden und Spitzenkandidaten Michael Frisch ihre Kampagne für die Landtagswahl am 14. März 2021 in dem neu eingerichteten Studio vorgestellt. Auf Nachfrage hieß es, die Partei habe die Räume von der Fraktion angemietet, dafür zahle sie ein vom Landtag festgelegtes Entgelt, das direkt an den Landtag fließe.

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