Pfalz-Ticker Krankschreibungen per Telefon nur noch bis Ende Mai
Arbeitnehmer können sich noch bis Ende Mai auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt krankschreiben lassen. Ab 1. Juni soll dann aber wieder ein Praxisbesuch dafür nötig sein, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am Donnerstag einstimmig beschloss. Das Ende der Sonderregelung wegen der Corona-Krise stehe im Einklang mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage, die zu Lockerungen in vielen Bereichen geführt habe, machte der Vorsitzende des Gremiums, Josef Hecken, deutlich.
Noch bis 31. Mai gilt nun, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Kalendertage auch telefonisch zu bekommen sind. Dies kann ebenfalls per Telefon um weitere sieben Tage verlängert werden. Der Bundesausschuss hatte die befristete Ausnahmeregelung in den vergangenen Monaten mehrmals verlängert. Der Deutsche Hausärzteverband hatte gefordert, die Sonderregelung mindestens bis Ende Juni zu verlängern.
Hecken sagte, die Praxen erhielten mit der letztmaligen Verlängerung von etwa zwei Wochen einen zeitlichen Rahmen, um sich organisatorisch auf die Wiederherstellung des Regelbetriebs einzustellen. Er verwies darauf, dass die Ausstattung mit Masken und anderer Schutzausrüstung mittlerweile weitestgehend gewährleistet sei. In vielen Praxen gebe es Hygienekonzepte.