Mainz Grundsteuer: Geteilte Hebesätze werden möglich
Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP sowie von CDU, FW und AfD hat der Landtag in Mainz am Mittwochabend ein von den drei Regierungsfraktionen initiiertes Grundsteuerhebesatzgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll es Kommunen ermöglichen, bei der Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) geteilte Hebesätze je nach Wohnen und Gewerbe festlegen zu können. Im Gegensatz zum Entwurf wird aber auf CDU-Antrag darauf verzichtet, dass Kommunen ein solches Splitting begründen müssen. Hintergrund ist, dass viele Kommunen hohe Einnahmeausfälle durch die Grundsteuerreform haben. Geteilte Hebesätze sollen ihnen helfen, das auszugleichen, ohne eine Seite über Gebühr zu belasten. Die Industrie- und Handelskammern sowie die kommunalen Spitzenverbände lehnen geteilte Hebesätze ab.