Zweibrücken / Landau Gefängnisstrafe gegen Bornheimer Tierärztin rechtskräftig

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Weil sie eine Vielzahl von Hunden und Katzen sowie weitere Tiere nicht artgerecht gehalten hat, muss eine Tierärztin für neun Monate ins Gefängnis. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte am Montag ein früheres Urteil des Landgerichts Landau. Die Frau habe die Tiere auf einem Areal in Bornheim unter anderem durch Unterversorgung und mangelndes Tageslicht erheblichen Leiden ausgesetzt und sich zudem des Betrugs schuldig gemacht, hieß es. Dass das Landgericht keine Bewährungsstrafe verhängt habe, sei nachvollziehbar: Die Frau habe sich von behördlichen Maßnahmen weitgehend unbeeindruckt gezeigt. Im Mai 2019 soll sie auch im Elsass festgenommen worden sein, weil sie Tiere unter nicht artgerechten Bedingungen hielt.

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