Pfalz-Ticker Deutsches Patentamt stellt „Dubbeglas“ unter Schutz: Fluch oder Segen?

Immer einer nach dem anderen: In Reih und Glied warten diese Dubbegläser auf ihren Inhalt.
Immer einer nach dem anderen: In Reih und Glied warten diese Dubbegläser auf ihren Inhalt.

Zwei Geschäftsleute aus dem Donnersbergkreis und dem Kreis Mainz-Bingen haben sich den Begriff „Dubbeglas“ für verschiedene Produktbereiche beim Deutschen Patentamt in München als Marke eintragen und damit schützen lassen. Während der dreimonatigen Widerspruchsfrist sind gegen den Antrag auf Eintragung dieser Marke keine Einwände eingegangen. Entwickler, Designer und Programmierer seien derzeit damit beschäftigt, „unsere Produkte zu gestalten“, teilten die Geschäftsleute mit. Unter anderem stehe man momentan mit Textilproduzenten in Verhandlungen.

Irritationen und Befürchtungen

Dass man sich ein Allgemeingut wie das Dubbeglas als Marke schützen lassen kann, sorgt indes für Irritationen. „Über die Eintragung kann ich mich nur wundern“, sagt Detlev Janik, Geschäftsführer der Organisationen Pfalz-Touristik und Pfalz-Marketing in Neustadt. Textilhändler in der Pfalz fürchten bereits eine Abmahnwelle. Dies habe man nicht vor, versichern die „Dubbeglas“-Markeninhaber in einer Pressemitteilung. Aber man werde darauf achten, „dass unsere Marke nicht missbräuchlich verwendet wird“. Markenlizenzverträge mit anderen Firmen seien möglich.

Doch was bedeutet der Patentamt-Schutz für den Begriff „Dubbeglas“ nun für all die Pfälzer Dubbegläser, die in der Gastronomie, auf Weinfesten oder im Privathaushalt tausendfach verwendet werden? Müssen dafür künftig Lizenzgebühren bezahlt werden?

Die Antwort auf all diese Fragen stehen hier.

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