Pfalz-Ticker Bildungsministerium Rheinland-Pfalz: Auch bei Schnupfen in die Schule
Wann müssen Kinder in Rheinland-Pfalz trotz Erkältungssymptomen in die Schule und wann müssen sie zu Hause bleiben? Dazu hat das Bildungsministerium in Mainz vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie am Donnerstag ein dreiseitiges Merkblatt im Internet veröffentlicht. Darin heißt es: „Für Kinder, die einen banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens beziehungsweise mit nur leichten Symptomen haben (beispielsweise nur Schnupfen, leichter Husten, Halsschmerzen) oder die eine anamnestisch bekannte Symptomatik (beispielsweise Heuschnupfen, Pollenallergie) aufweisen, ist ein Ausschluss von der Betreuung in Kita oder Schule nicht erforderlich.“
Bei Infekten mit einem „ausgeprägteren Krankheitswert“ und Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes – als Symptome nennt das Ministerium beispielsweise Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur – dürfe die Kita oder Schule nicht besucht werden, heißt es in dem Merkblatt, das sich an Eltern, Sorgeberechtigte und Schulpersonal richtet.
Die Schule in Rheinland-Pfalz soll nach den Sommerferien am Montag wieder im Regelbetrieb und ohne Maskenpflicht in den Klassenzimmern beginnen.