Rechtsextremismus Bericht: Bundespolizei hinderte Rechtsextremisten seit 2019 an Ausreise

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Nach einem Pressebericht hat die Bundespolizei seit November 2019 insgesamt 49 Rechtsextremisten die Ausreise aus Deutschland untersagt. Das geht nach Angaben vom Donnerstag aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Insgesamt hat die Bundespolizei demnach in diesem Zeitraum 55 Ausreiseuntersagungen angeordnet – einzelnen Neonazis wurde die Ausreise demnach mehr als einmal verboten.

Als häufigste Begründung für die Untersagung der Ausreise nennt das Ministerium „die avisierte Teilnahme an rechtsextremistischen Gedenk-, Musik- oder Kampfsportveranstaltungen im Ausland“ und die dadurch begründete „Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland“. Wie viele Ausreiseuntersagungen es bis Oktober 2019 gegeben hatte, konnte das Bundesinnenministerium aufgrund datenschutzrechtlicher Löschfristen nicht mehr mitteilen.

Ukraine-Krieg zeigt Probleme auf

Etwa die Hälfte der Ausreiseuntersagungen stand in Verbindung mit der geplanten Teilnahme deutscher Neonazis an rechtsextremen Gedenkdemonstrationen in Ungarn und Bulgarien in den Jahren 2020 und 2022. Das geht laut RND aus der Antwort der Bundesregierung auf eine weitere parlamentarische Anfrage der Linken hervor. Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs in diesem Februar wurden außerdem vereinzelt deutsche Rechtsextremisten von der Bundespolizei an der Ausreise in die Ukraine gehindert.

Der Ukraine-Krieg habe zuletzt aber deutlich gemacht, dass die Behörden große Probleme hätten, deutsche Rechtsextremisten an einer Ausreise zu hindern, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Martina Renner, dem RND. Es sei notwendig, dass die Sicherheitsbehörden die Reisebewegungen von Rechtsextremisten insgesamt besser in den Fokus nähmen.

„In den vergangenen Jahren haben hunderte deutsche Rechtsextremisten an Veranstaltungen oder Kundgebungen im Ausland teilgenommen“, sagte Renner. „Diese dienen häufig als Vernetzungstreffen und bestärken die Szene in ihrem Handeln.“ Es sei nicht ausreichend, nur im Rahmen von bekannten Großveranstaltungen verstärkte Kontrollen vorzunehmen.

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