Rheinland-Pfalz Beförderungspraxis in Ministerien: CDU bemängelt Regierungsantwort

CDU-Fraktionschef Christian Baldauf wirft der Landesregierung in Sachen Beförderungspraxis einen „Versuch des Täuschens und des
CDU-Fraktionschef Christian Baldauf wirft der Landesregierung in Sachen Beförderungspraxis einen »Versuch des Täuschens und des Tarnens« vor.

Die CDU-Landtagsfraktion hat am Donnerstag ein Gutachten zur Einstellungs- und Beförderungspraxis der rheinland-pfälzischen Landesregierung vorgestellt. Darin wird die Antwort der Regierung auf eine Große Anfrage der CDU zur Aufarbeitung der Beförderungsaffäre in dem von den Grünen geführten Umweltministerium als unzureichend bemängelt. Die Antwort der Landesregierung lasse Fragen offen, sagte der von der Union beauftragte Würzburger Professor für öffentliches Recht, Ralf Brinktrine. „Das hätte man durchaus auch klarer und präziser formulieren können, damit man einen besseren Einblick in die Sache bekommt.“

Die Antworten zum Beförderungswesen geben nach seiner Einschätzung Anlass zu weiteren Nachfragen, „damit man das abschließend beurteilen kann“. Und: „So bestehen erhebliche Zweifel, ob beamtenrechtlichen Anforderungen genügt worden ist“.

CDU-Fraktionschef Christian Baldauf warf der Landesregierung einen „Versuch des Täuschens und des Tarnens“ vor. „Das können wir nicht durchgehen lassen“, sagte er. Die am Donnerstag vorgelegte juristische Bewertung soll nächste Woche auch Thema im Landtag werden. Auslöser der Großen Anfrage war eine Beförderungsaffäre im Umweltministerium, die schließlich zum Rücktritt von Ministerin Ulrike Höffken (Grüne) geführt hatte.

Das Innenministerium wies den Vorwurf zurück, auf die Große Anfrage nur unzureichend geantwortet zu haben. „Wir haben die Fragen der CDU-Fraktion sehr detailliert auf 114 Seiten beantwortet und die Situation in den einzelnen Ministerien auch mit einer Vielzahl von Tabellen transparent dargestellt“, erklärte Staatssekretär Randolf Stich (SPD). Falls allerdings nach einzelnen Mitarbeitern gefragt werde oder durch die Antwort Rückschlüsse auf konkrete Mitarbeiter möglich würden, setze der Datenschutz dem Ministerium klare Grenzen. So ergebe sich beispielsweise aus dem Landesdatenschutzgesetz, dass nach Abschluss von Bewerbungsverfahren entsprechende Unterlagen nicht aufbewahrt werden dürften.

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