Einzelhandel Bayerisches Gericht kippt 2G-Regel
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht in München gab damit am Mittwoch einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.
Ob dies Auswirkungen auf andere Länder hat, ist offen. Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel möglich, die bayerische Regelung erfülle die nötigen Voraussetzungen aber nicht, so die Richter.