Pfalz-Ticker 48 Millionen Euro Kartellstrafe für Deutsche Bahn

Mit der Strafe der EU-Wettbewerbshüter werden Gütertransporte betreffende Preisabsprachen in den Jahren zwischen 2008 und 2014 g
Mit der Strafe der EU-Wettbewerbshüter werden Gütertransporte betreffende Preisabsprachen in den Jahren zwischen 2008 und 2014 geahndet.

EU-Wettbewerbshüter haben gegen die Deutsche Bahn (DB) eine Strafe von rund 48 Millionen Euro verhängt. Hintergrund sind Verstöße gegen europäisches Kartellrecht, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte.

Neben der DB sind den Angaben zufolge auch die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und die Société Nationale des Chemins de fer belges (SNCB) betroffen. „Die Unternehmen waren an einem Kartell beteiligt, bei dem es um die Aufteilung von Kunden ging“, teilte die EU-Kommission mit. Die Unternehmen hätten ihre Beteiligung an dem Kartell eingeräumt.

Konkret sei es um den Güterverkehr auf bestimmten Eisenbahnkorridoren gegangen. Die Untersuchung der Kommission habe ergeben, dass sich die drei Unternehmen rechtswidrig über Kundenanfragen ausgetauscht und sich gegenseitig höhere Preisangebote verschafft hätten. Es habe zwischen 2008 und 2014 entsprechende Absprachen gegeben.

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