Neustadt Zweite Zufahrt zu Markt in der Appengasse geplant

Placeholder-Image

Der Stadtrat Deidesheim hat einem Entwurf für den Bau einer zweiten Zufahrt zum Gelände des ehemaligen Penny-Marktes an der Appengasse zugestimmt.

Der Penny-Markt steht seit Ende 2015 leer. Wie zuletzt am 5. Februar berichtet, ist beabsichtigt, ihn so umzubauen, dass er als Drogeriemarkt genutzt werden kann. Die zweite Zufahrt soll am südlichen Grundstücksende zum Markt führen. Dazu muss eine Rampe auf das Grundstück gebaut werden anstelle der bisher vorhandenen Treppe. Dazu ist aber auch eine Linksabbiegespur in der Appengasse nötig. Damit Platz dafür geschaffen wird, muss die Straßenfläche in dem Bereich aufgeweitet werden. Und außerdem muss die Querungshilfe mit Ampelanlage nach Süden verlegt werden. Sie käme dann an die Stelle der Verkehrsinsel in Höhe des katholischen Kindergartens St. Hildegard. Planungs- und Baukosten gingen zu Lasten des Antragstellers. Ein städtebaulicher Vertrag soll das regeln. Der Fachbereich Bau der Verbandsgemeindeverwaltung wie das Ordnungsamt haben den Entwurf befürwortet. Er sei „funktional“ und halte „alle verkehrstechnischen Anforderungen ein“. Zudem hat die Verwaltung zwei Alternativen zur Diskussion gestellt. Bei Alternative 1 würde eine neue Querungshilfe beim Kindergarten gebaut, die Ampel aber an die noch weiter südlich gelegene Querungshilfe in Höhe des Wasgau-Marktes und der Alla-hopp-Anlage verlegt. Oder es würde die Ampel dorthin verlagert und die bestehende Verkehrsinsel beim Kindergarten bliebe wie bisher. Für das Versetzen der Ampel auf die Höhe von Wasgau-Markt und Alla-hopp-Anlage sprach sich im Stadtrat allerdings niemand aus. „Zu gefährlich“, sagten dazu Stefan Hebinger (CDU) und Herbert Latz-Weber (Grüne). Das würde eine trügerische Sicherheit für die Fußgänger bedeuten, so Hebinger. Denn Abbieger in die Appengasse würden dann an der stark frequentierten Kreuzung die rote Ampel möglicherweise zu spät erkennen, Unfallgefahr wäre die Folge. Die Mitglieder des Stadtrats haben sich einstimmig für den Planentwurf der Bauantragsteller ausgesprochen, und somit für eine Querungshilfe mit Fußgängerampel in Höhe des Kindergartens.

x